Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20

Die Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56 „Kollenpohl“ werden bis auf Weiteres nicht hergestellt, weil aufgrund des mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 „Am Bahnhofsplatz“ geschaffenen Wohnbauangebotes mittelfristig ein Bedarf an Wohnbaugrundstücken nicht gesehen wird. Die Erschließungsanlagen Fritz-Wilmering-, Max-Kluge- und Paul-Landwehr-Straße enden damit an der Grenze des Bebauungsplans Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):