Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift St/StR/02/2011 vom 28.06.2011 genehmigt ist.

 

Anmerkung:

Unter Punkt Ö 2) auf Seite 2 muss es nicht heißen „Samtgemeinderates der Samtgemeinde Fürstenau“ sondern „Stadtrates der Stadt Fürstenau“.