Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Anschließend empfiehlt der Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

1. Beschlussfassung über die anliegend beigefügten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

1.1       Landkreis Osnabrück vom 06.07.2011

 

1.1.1    Regionalplanung

           

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

1.1.2    Bauleitplanung

 

Aufgrund weitergehenden Klärungsbedarfs wird zur diesem Teilpunkt keine Beschlussempfehlung abgegeben.

 

1.1.3    Brandschutz

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

1.1.4    Bodenschutz / Altlasten

 

Der Anregung soll entsprochen und die Begründung um eine entsprechende Textpassage ergänzt werden. Der Vorhabenträger wird auf den Sachverhalt hingewiesen.

 

1.1.5    Naturschutz  und Wald:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

1.1.6    Grundwasserschutz:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger wird auf den Sachverhalt hingewiesen.

 

1.1.7    Wasserrecht und –wirtschaft:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Eine wasserwirtschaftliche Untersuchung zur schadlosen Ableitung bzw. Versickerung des Oberflächenwassers wird erstellt.

 

Die Niederschlagswasserbeseitigung wurde durch die Bundeswehr eigenverantwortlich aufgrund einer Wasserbehördlichen Erlaubnis des Landkreises Osnabrück durchgeführt. Für die Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers besteht unmittelbar nördlich der Fensterbergstraße ein Rückhaltebecken. Von dort wird das Wasser gedrosselt über ein öffentliches Gewässer zur Deeper Aa abgeleitet. Die bisherige wasserbehördliche Erlaubnis soll auf Antrag auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

 

1.2.      Samtgemeinde Freren vom 06.07.2011

 

Es liegen keine über die Anregungen im Verfahren nach § 4 (1) BauGB hinausgehenden Sachverhalte vor. Eine erneute Abwägung ist deshalb nicht erforderlich.

 

1.3       Samtgemeinde Lengerich vom 04.07.2011

 

Der Anregung wird entsprochen. Da in der Begründung bereits auf die Erschließung für Kfz-Verkehre von der B 402 hingewiesen und beschrieben wurde, dass weitere Zufahrten von außen für die öffentliche Erschließung nicht vorgesehen sind, sind weitere Ergänzungen der Begründung nicht erforderlich.

 

1.4       Gemeinde Bippen vom 08.06.2011

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

1.5       Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 05.07.2011

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Die geplante Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für Kompensationserforderrnisse erfolgt in jedem Fall im Einvernehmen mit den betroffenen Eigentümern. Bei der Aufstellung nach Südosten orientierter Bebauungspläne soll entsprechend der Anregung eine gesonderte Betrachtung landwirtschaftlicher Immissionen aus Tierhaltung erfolgen.

 

1. 6.     Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück vom 28.06.2011

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

1.7       Amprion GmbH vom 14.06.2011

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

1.8       Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft-Bentheim vom 07.07.2011

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Bei den Angaben zum Besucheraufkommen (mit 150.000) ist in der Begründung (Umweltbericht) leider ein Schreibfehler entstanden.

 

Die im Rahmen der Antragskonferenz genannte Besucherangabe von ca. 15.000 Besucher pro Monat muss aufgrund  bisheriger Projektrealisierungsschritte nicht verändert werden. Es handelt sich dabei um eine durchschnittliche Zahlenangabe ohne Großveranstaltungen/ Messebetrieb.

 

In die weiteren Überlegungen sind Annahmen zu täglichen Spitzenbelastungen von max. ca. 4.000 Personen/Tag im zentralen Freizeitparkbereich und max. ca. 1.000 Personen für die weiteren Aktivitäten (Golf, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser, Reitsport) eingegangen. Dies bezieht sich allerdings nur auf Spitzentermine des Jahres (wie Ostern, Pfingsten, Sommerferienwochenenden). Für den Messebetrieb wird zusätzlich von einem Spitzenverkehr von max. 10.000 Besuchern/Tag bei besonders attraktiven Veranstaltungen ausgegangen.

 

Die genannten Spitzenwerte wurden der Dimensionierung der Stellplatzanlagen hinterlegt. Sie können jedoch nicht linear zu einem Monats- bzw. Jahresbesucheraufkommen hochgerechnet werden.

 

In der Begründung wird die Zahl auf 15.000 Besucher pro Monat (ohne Großveranstaltungen) korrigiert.

 

Ein Beschilderungssystem wurde vom Straßenbaulastträger bereits installiert. Gegebenenfalls muss dies mit zunehmendem Besucherauf­kommen noch ergänzt werden.

 

1.9.      Wasserverband Bersenbrück vom 08.06.2011

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verteilung des Trinkwassers soll innerhalb des zentralen Gebietes nach bisheriger Überlegung durch den Parkbetreiber erfolgen. In der Fensterbergstraße ist die Verlegung einer öffentlichen Leitung als Verlängerung des bestehenden Netzes erwünscht. Ein separater Anschluss des Messegeländes muss auf Basis einer noch nicht erfolgten Bedarfsabschätzung in Erwägung gezogen werden.

 

1.10     Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co. KG vom 08.07.2011

 

Veränderte Sachverhalte, die eine (erneute) Abwägung erforderlich machten, liegen nicht vor.

 

1.11     Umweltforum Osnabrück e.V.           vom 14.07.2011

 

Vorbemerkung:

Wie im Umweltbericht bereits dargelegt, lagen zum Zeitpunkt der Flächennutzungsplanung detaillierte Fachgutachten bzw. Planungs­grundlagen vor. Auf weitere Untersuchungsergebnisse aktueller Erhebungen und Entwicklungsplanungen zum Arten- und Biotopschutz soll auf der Bebauungsplanebene eingegangen werden. Während der Bearbeitung des Umweltberichtes wurde seitens des Landkreises Osnabrück eine Kartierung der besonders geschützten Biotope  gemäß § 30 BNatSchG in Auftrag gegeben und durchgeführt. Die in der Stellungnahme aufgeführten besonders geschützten Biotope im Nordosten des Geltungsbereiches, kleinräumige Stillgewässer bzw. Blänken erfüllten aus Sicht der vom Landkreis beauftragten Kartiererin die Schutzkriterien des §30 BNatSchG nicht und teilt damit die Einschätzung des Verfassers des Umweltberichtes. Es ist zudem nicht beabsichtigt diese Flächen vollständig in den 4*4 Gelände - Parcours zu integrieren, sondern vielmehr entsprechende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen einzuleiten die insbesondere artenschutz­rechtlich zu einem deutlich höheren Potenzial führen sollen. (aktuelle Auftragsarbeit)

Seitens des Landkreises Osnabrück wurden insgesamt 15 Flächen, d.h. Trockene Sandheiden und Sandmagerrasen, sowie ein Stillgewässer mit Verlandungsvegetation als besonders geschützte Biotope (GB) gemäß § 30 BNatSchG registriert und öffentlich zugänglich gemacht. Hier werden aktuell Maßnahmenpläne entwickelt, die  zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume, mit gefährdeten Arten, beitragen sollen. (aktuelle Auftragsarbeit zur Vorbereitung der einzelnen Bebauungspläne)

Ziel ist es demnach Sonderstandorte wie Heiden, Magerrasen, Wacholderhaine, Amphibiengewässer u.a. langfristig zu erhalten und zu entwickeln und in das Konzept des Freizeit und Ferienparks zu integrieren. Die Anregung  Informationstafel (Naturpfad) oder geführte Gruppen  im Gebiet zu initiieren, werden deshalb  gerne aufgenommen, zumal sie  vollständig in das Konzept der zukünftigen Nutzung passt.

Zu den vorgebrachten Einzelpunkten:

zu 1:

Der Hinweis auf widersprüchliche Besucherangaben ist korrekt. Es handelt sich dabei um Schreibfehler. Das durchschnittliche monatliche Besucheraufkommen wird weiterhin unverändert mit durchschnittlich 15.000 Besucher / Monat (ohne Großveranstaltungen/Messe) angenommen. Die Begründung wird entsprechend korrigiert.

 

zu 2.

2.1

Eine Konzentration des 4*4 Gelände-Parcours auf das Sondernutzungsgebiet Motorsport ist nicht gleichbedeutend mit einer proportionalen Zunahme von Immissionen. Hier liegt eine aktuelle schalltechnische Untersuchung vor.

2.2

Zu Nutzung der Panzerwaschanlage und ggf. weitere Ölabscheider im Bereich der Kanalisation können keine detaillierten Aussagen im Zuge des Umweltberichtes vorgelegt werden. Diese baulichen Anlagen sind und werden in Zukunft wasserbehördlich abgenommen, so dass ein  ordnungsgemäßer Betrieb gewährleitet ist.

zu 3.

3.1

Aus Sicht des Verfassers weist das zukünftige Sondergebiet Motorsport ein geringes Konfliktpotenzial auf, da  der Flächenanteil geschützter oder schutzwürdiger Lebensräume und die Nachweise planungsrelevanter Arten insgesamt vergleichsweise gering sind. Zudem sollen empfindliche Bereiche geschont werden. Derzeit wurden im Gelände nur wenige Wege insbesondere Zufahrten in den Sandgrubenbereich neu angelegt. Der Motorsport beschränkt sich auf das vorhandene Wegesystem. Teilweise wurden Schneisen bzw. Wege im Zuge der Kampmittelräumung neu angelegt, die jedoch  aktuell nicht in den Motorsportbetrieb integriert werden. Die zukünftige Gestaltung und Nutzung berücksichtigt empfindliche Biotope und artenschutzrechtliche Belange in der Detailschärte des Bebauungsplanes.

Die Auswirkungen des Motorsports auf geschützte Arten (Amphibien und Vögel) werden nach vorliegenden ersten Erkenntnissen ernst genommen und aktuell werden Konzepte zur Konfliktminderung erarbeitet. (Teilsperrungen der Parcours, Schutzmaßnahmen und Schaffung von Ersatzlebensräumen in Randbereichen des Geltungsbereiches, bzw. außerhalb intensiver Nutzung).

 

3.2

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser können zum aktuellen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden, da keine detailscharfen Pläne vorliegen. Da hier verschiedene Varianten zu prüfen sind (öffentliche Wasserversorgung  oder eigene Fassung) kann das Schutzgut erst auf  der B-Planebene bzw. in einem Bewilligungsverfahren abgearbeitet werden.

zu 4.

Ziel ist es,  Sonderstandorte wie Heiden, Magerrasen, Wacholderhaine, Amphibiengewässer u.a. langfristig zu erhalten und zu entwickeln und in das Konzept des Freizeit und Ferienparks zu integrieren. Artenschutzrechtliche Belange haben hier die angemessen hohe Bedeutung.  In Teilen  wird eine Herstellung von Sonderstandorten und zusätzliche Extensivierungen angestrebt. (Aktuelle Auftragsarbeit auf Grundlage der Vollzugshinweise des NLWKN)

zu 5.

5.1.

Im Zuge der Anlage einer Golfanlage kommt es zur Überbauung von Kiefernwäldern, Kiefernforsten und zu Auswirkungen auf besonders geschützte Biotope (Sandmagerrasen). Im Zuge der Bilanzierung wurde zunächst von einem Totalverlust der Flächen also -2,5 bis -3,0 WE m2 ausgegangen. Eingriffsflächenwerte von rd. -1,24 Mio. WE. Durch Golfbahnen mit Aspekten des Naturraums und der anstehenden Lebensraumstrukturen kann vsl. ein Anlagewert von 1,5 WE /m2 auf 450.000 m2, d.h. 675.000 WE erzielt werden. (Vorgehensweise wie im Kompensationsmodell des Landkreises Osnabrück vorgegeben.)  

5.2 und 5.3 

Auf Ebene der Bebauungspläne werden Maßnahmen auf den genannten Schutzflächen insbesondere eine Erweiterung der Standorte auf Wildackerflächen unter Einbeziehung der Wälder bzw. Waldränder und artenschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen, die in Teilen auch dem Ausgleich von Beeinträchtigungen dienen können.

 

2. Satzungsbeschluss

 

Der vorliegende Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.


Die Ergebnisse der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden durch Herrn Reimann vorgestellt.