Die anwesende Zuhörerin erkundigt sich, ob sich durch die Gründung der Kuhlhoff Bippen gGmbH für die anderen Lernstandorte in der Samtgemeinde Fürstenau etwas verändert.

 

Samtgemeindebürgermeister Selter erklärt, dass es sich bei der Gründung nur um eine andere Rechtsform, statt e.V., jetzt gGmbH, handelt und keine Nachteile für die anderen Lernstandorte nach sich zieht.