1.
Die Samtgemeinde Fürstenau wird ein Gesellschafter der neu zu gründenden
Kuhlhoff Bippen gGmbH. Das Stammkapital in Höhe von 5.000 € wird vom
Förderverein Kuhlhoff Bippen e.V., der sich aus dem jetzigen Verein Kuhlhoff
Bippen e.V. bildet, übernommen.
2. Für die
Abwicklung der Geschäftsführertätigkeit stellt die Samtgemeinde Fürstenau eine personelle
Unterstützung im Umfang von wöchentlich 20 Stunden bereit.
(Bei Behandlung dieses Punktes nimmt Stellv. Samtgemeindebürgermeister Nyenhuis in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales Platz)
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (27 Ja-Stimmen):