Samtgemeindeamtsrätin Kolosser teilt mit, dass es unter Abs. 2 des  Pkt. Ö 11 Doppischer Produkthaushalt 2011 – Produkt 552.10 Gewässerunterhaltung richtig lauten muss:

 

Beigeordneter Oldenhage bittet die Verwaltung um Prüfung, ob sich der Wasserverband Bersenbrück an den Investitionskosten für den Hochwasserschutz beteiligen muss.

 

Weitere Bedenken gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. I. stellv. Vorsitzender, Ratsherr Stein, stellt fest, dass damit die Niederschrift St/StrWeA/01/2011 vom 01.02.2011 genehmigt ist.