Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 28

a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2011 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                          12.435.600 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                              12.435.600 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                        23.000 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                           23.000 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                   214.200 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             11.911.400 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf            11.439.900 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     109.200 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    685.800 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 576.600 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                716.200 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                               -244.700 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    12.597.200 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   12.841.900 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 576.600 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2011 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2014 wird beschlossen.

 

 

 


Samtgemeindebürgermeister Selter geht in diesem Zusammenhang auf die Beschaffung eines Fahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Grafeld ein. Aus dem hiesigen Raum wird ein Vorführfahrzeug angeboten zum Preis von 190.000,-- € angeboten, so dass ein Betrag von 20.000,-- € fehlt. Es stellt sich die Frage, ob der Erhöhung des Haushaltsansatzes 156-126-09 Feuerwehrfahrzeug um 20.000,-- € von 75.000,-- € auf 95.000,-- € zugestimmt wird. Dadurch erhöht sich auch der Kreditaufnahmebetrag.

 

Beigeordneter Spree erklärt, dass die CDU/FDP-Gruppe dem Antrag auf Erhöhung um 20.000,-- € zustimmt. Die CDU/FDP-Gruppe wird ihre im vergangenen Jahr festgelegte Linie beibehalten. Die Konsolidierung des Haushalts muss im Vordergrund stehen.

 

Beigeordneter Tolsdorf äußert, dass auch die SPD/Bündnis 90-Die Grünen/Gruppe die Erhöhung um 20.000,-- € mitträgt. Ein einmaliges Abweichen nach oben ist in Ordnung. Es muss eine restriktive Haushaltsführung erfolgen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (28 Ja-Stimmen):