Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 28

1.   Die Aufgabe nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie betreffend die Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI - Internal Market Informationssystem) zur Sicherung einer grenzüberschreitenden Verwaltungszusammenarbeit in den EU-Mitgliedsstaaten wird auf den Landkreis Osnabrück übertragen.

 

2.   Hierfür wird eine Zweckvereinbarung zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und dem Landkreis Osnabrück abgeschlossen.

 

3.   Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (28 Ja-Stimmen):