1.
Die
Aufgabe nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie betreffend die Nutzung des
Binnenmarktinformationssystems (IMI - Internal Market Informationssystem) zur
Sicherung einer grenzüberschreitenden Verwaltungszusammenarbeit in den
EU-Mitgliedsstaaten wird auf den Landkreis Osnabrück übertragen.
2.
Hierfür
wird eine Zweckvereinbarung zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und dem
Landkreis Osnabrück abgeschlossen.
3.
Der
Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung
abzuschließen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (28 Ja-Stimmen):