Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 28

Auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfs der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (28 Ja-Stimmen):