Die Erschließungsanlage „Werner-von-Siemens-Straße“ im Baugebiet Gewerbegebiet Utdrift ist, beginnend an der westlichen Grenze des Flurstücks 454 der Flur 6 bis zur Verlängerung der östlichen Straßenbegrenzungslinie der ersten Stichstraße (Flurstück 442 der Flur 6), gemäß § 130 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Fürstenau vom 19.03.2002 als Abschnitt abzurechnen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (19 Ja-Stimmen):