Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2011 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            5.466.700 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                5.466.700 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                              0 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               4.945.600 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              4.776.600 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                  1.833.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                 2.012.900 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 179.900 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                247.000 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                 -78.000 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      6.958.500 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     7.036.500 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 179.900 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 200.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 wird beschlossen.         

 

 

 


Nach Aussprache beschließt der Stadtrat einstimmig (19 Ja-Stimmen):