Zu Punkt Ö 14) I. Nachtragshaushaltsplan und I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 sowie Investitionsprogramm 2010 – 2013

 

Stadtdirektor Selter verweist auf Seite 8 in § 4 und teilt mit, dass die dort angegebenen Höchstbeträge von 300.000 € in 1.450.00 € und 4.200.00 € in 5.350.000 € berichtigt werden müssen.

 

Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift St/StR/04/2010 vom 07.12.2010 einstimmig (19 Ja-Stimmen) genehmigt ist.