Beigeordneter Bertke weist zu TOP Ö 4 darauf hin, dass es sich um eine Stichstraße in 220 m Länge ohne Wendemöglichkeit handelt.

 

Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt des öffentlichen Teils der Niederschrift Nr. 04/2010 werden nicht erhoben. Bürgermeister Brandt stellt fest, dass der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 4/2010 vom 15.12.2010 mit o.g. Änderung somit genehmigt ist.