Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2011 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                    5.466.700 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                        5.466.700 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                         0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                      0 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       4.945.600 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      4.776.600 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                          1.931.300 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                         2.122.400 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         191.100 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        247.000 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                         -78.000 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes              7.068.000 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes             7.146.000 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 191.100 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 200.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                             360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 wird beschlossen.         


Zu Beginn der Sitzung wurde den Mitgliedern des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses zusätzlich zu dem bereits mit der Beschlussvorlage übersandten Gesamtplan der Haushaltsplanentwurf 2011 mit den einzelnen Produkten vorgelegt.

 

Stadtdirektor Selter führt aus, dass erstmals seit 1993 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann. Dazu beigetragen haben insbesondere höhere Steuereinnahmen, ein niedriges Zinsniveau, die beschlossenen Sparmaßnahmen und die Übertragung der Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ auf die Samtgemeinde Fürstenau. Sparsamkeit ist jedoch weiterhin zwingend erforderlich. Allein der Schuldenstand beläuft sich noch auf rd. 2,5 Mio. €.


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: