Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2011 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                  12.383.200 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                      12.383.200 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                23.000 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                   23.000 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                           183.900 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     11.859.000 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    11.417.800 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                             109.200 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                            665.800 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         556.600 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        716.200 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                       -275.000 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes            12.524.800 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes           12.799.800 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 556.600 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2011 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2014 wird beschlossen.


Zu Beginn der Sitzung wurde den Mitgliedern des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses zusätzlich zu dem bereits mit der Beschlussvorlage übersandten Gesamtplan der Haushaltsplanentwurf 2011 mit den einzelnen Produkten vorgelegt.

 

Dipl.-Kauffrau Ahrend erläutert die bisher vorgenommenen wesentlichen Änderungen gegenüber dem im Oktober 2010 vorgestellten Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011.


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):