Stellvertretend für den SV Hollenstede  teilt Herr Kenning  zum TOP  Ö 7) mit,  dass die negativ beschiedenen Zuwendungsanträge aus dem Jahre 2009  keine Begründung der Antragsablehnung enthalten haben und fragt an, ob Zuwendungsbedingungen des Landkreises Osnabrück hinsichtlich der Mischfinanzierung (40% Zuwendung aus Landkreis Förderung, wenn Zuwendung der Stadt Fürstenau ebenfalls 40 % beträgt) auch für den neuen Zuschussbetrag gelten.

Stadtdirektor Selter teilt mit, dass er beim Landkreis Osnabrück die Gründe bisherigen Zuwendungsablehnungen sowie die jetzigen Bestimmungen  hinsichtlich der Antragstellung und

-bewilligung erfragen wird.