Sitzung: 17.02.2011 Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: FB 5/012/2011
Der vorliegende Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch Herrn Reimann eingehend erläutert.
Nach
kurzer Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- Feuerwehr- und Umweltausschuss
einstimmig (10 Ja-Stimmen):
Der
Geltungsbereich der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Fürstenau beträgt rd. 358 Hektar
und umfasst das Gelände des Freizeit-
und Ferienparks Fürstenau. Es handelt sich um die Grundstücke Gemarkung
Fürstenau, Flur 1, Flurstücke 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 44, 16/10, 65/2, 65/3, 92, 100/2,
115/2, 146, 147/2, 148, 149, 152/2, 159/1, 166, 169/2, 179/1, 192, 193/1,
193/2, 194, 195, Flur 2, Flurstücke 42/4, 44/5, 44/9, 45/5, 101/2, Flur 16,
Flurstück 1/2, Gemarkung Lonnerbecke, Flur 7, Flurstück 4/1 sowie Gemarkung
Vechtel, Flur 8, Flurstücke 66 teilweise und 67.
Dem vorliegenden Entwurf der 43. Änderung
des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchzuführen.