Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10

Der vorliegende Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch Herrn Reimann eingehend erläutert.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- Feuerwehr- und Umweltausschuss einstimmig (10 Ja-Stimmen):

 

Der Geltungsbereich der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau beträgt rd. 358 Hektar und umfasst das Gelände des Freizeit- und Ferienparks Fürstenau. Es handelt sich um die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 1, Flurstücke 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 44, 16/10, 65/2, 65/3, 92, 100/2, 115/2, 146, 147/2, 148, 149, 152/2, 159/1, 166, 169/2, 179/1, 192, 193/1, 193/2, 194, 195, Flur 2, Flurstücke 42/4, 44/5, 44/9, 45/5, 101/2, Flur 16, Flurstück 1/2, Gemarkung Lonnerbecke, Flur 7, Flurstück 4/1 sowie Gemarkung Vechtel, Flur 8, Flurstücke 66 teilweise und 67.

 

Dem vorliegenden Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.

 

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchzuführen.