Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 6

Für die Sandabbauflächen nördlich der ehemaligen Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 25,7 Hektar der Bebauungsplan Nr. 27 der Gemeinde Bippen „SO Motorsportanlage Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Vechtel, Flur 8, Flurstück 66 teilweise, Flurstück 67, Gemarkung Lonnerbecke, Flur 7, Flurstück 4/1.


Am 21.04.2008 wurde die ehemalige Pommern-Kaserne in Fürstenau zur Größe von rd. 333 Hektar durch die Freizeit- und Ferienpark Fürstenau GmbH erworben.

 

Voraussetzung für den Erwerb war das vorliegende Planungskonzept mit folgenden Einrichtungen und Anlagen: Ferienwohnungen, Sport- und Wassersporteinrichtungen, einen Wellness-Bereich, ein Hallenbad, eine Indoor-Freizeithalle, eine Schießanlage mit Schießschule, Anlagen für Motor- und Autosport, einen Ausstellungspark mit Halle, ein Casino, ein Hotel und ein Kongresszentrum, Großveranstaltungen von Kultur, Musik und anderen Festivalaktivitäten, einen Golfplatz, ein Einkaufszentrum sowie Einzelhandelsgeschäfte zum Verkauf von Produkten zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs und Restaurants.

 

Nördlich an das ehemalige Kasernengelände anschließend konnte eine Fläche von rd. 29,6 Hektar zuerworben werden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um ehemalige Sandabbauflächen. Diese Flächen liegen in den Gemarkungen Vechtel und Lonnerbecke.

 

Entsprechend dem Gesamtnutzungskonzept des Freizeit- und Ferienparks wird derzeit die Änderung des Flächenutzungsplanes vorbereitet. Der Planentwurf ist dieser Vorlage beigefügt. Entsprechend den jeweiligen Nutzungsclustern hat der Rat der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung vom 07.12.2010 die Aufstellung der  Bebauungspläne der Stadt Fürstenau

- Nr. 61 „SO Freizeit- und Ferienpark“

- Nr. 62 „SO Ferienhausgebiet und Golfanlage Freizeit- und Ferienpark“

- Nr. 63 „SO Motorsportanlage Freizeit- und Ferienpark“

- Nr. 64 „SO Wochenendhausgebiet und Reitanlage Freizeit- und Ferienpark“

- Nr. 65 „SO Messegelände Freizeit- und Ferienpark“

beschlossen. Der Geltungsbereich der für den Motorsport vorgesehenen Fläche  erstreckt sich jedoch über die Grenzen der Stadt Fürstenau auf die o. a. ehemaligen Sandabbauflächen. Die auf Bippener Gemeindegebiet gelegene Teilfläche ist der anliegenden Karte strichpunktiert gekennzeichnet. Diese Grundstücke werden bereits seit April 2010 im Rahmen einer befristeten Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz für Motorsportzwecke genutzt.

 

Herr Wagener stellt die Planungsabsichten der Freizeit- und Ferienpark Fürstenau GmbH kurz vor.

 

Auf Anfrage von Herrn Hagen erklärt Herr Wagener, dass der Motorsport zukünftig im nördlichen Bereich des ehemaligen Kasernengeländes mit den ehemaligen Sandabbauflächen betrieben wird. Eingesetzt werden hauptsächlich Geländewagen. Zudem werden entsprechende Gutachten zu Lärm pp. vorzulegen sein. Zur Frage nach der mit dem Vorbesitzer der Sandgrube getroffenen Vereinbarung zur Wiederaufforstung erklärt Herr Wagener, dass diese Wiederaufforstungen durchzuführen sind und an anderer Stelle vorgenommen werden.


Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig (5 Ja-Stimmen):