Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 6

  1. Die Gemeinde Bippen beauftragt das Planungsbüro, welches den Straßenbau für die Flurbereinigungsbehörde durchführt, mit der gemeindlichen Straßenplanung zum Gewerbegebiet.
  2. Im Rahmen der Ausschreibungen des Straßenbaus für die Flurbereinigung wird auch die Straße des Gewerbegebietes ausgeschrieben.

Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Bippen ist rechtskräftig. Die verkehrliche Erschließung ist über die Kreisstraße Bippen – Restrup (K 119) sichergestellt. Da im Rahmen der Flurbereinigung der Wege- und Straßenausbau nach den Sommerferien beginnen soll, ist in diesem Rahmen auch die außerhalb des Flurbereinigungsgebiets liegende Fläche des Gewerbegebiets in einem Zuge auszubauen. Nach Schätzungen des GLL, Herrn Sternitzke, werden die Gesamtkosten für dieses Teilstück bei ca. 12.000,00 € liegen. Um im Zuge der großen Straßenbaumaßnahmen, die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens durchgeführt werden, auch das Gewerbegebiet teilstraßenmäßig zu erschließen, sollte die Gemeinde im Rahmen der anstehenden Vergaben für das Planungsbüro und den Straßenbau diese Teiltrasse rechtsverbindlich mit in Auftrag geben. Es handelt sich hierbei um eine straßenmäßige Erschließung, die Teil der Erschließungskosten für das Gewerbegebiet sind. Für die Gemeinde ist ein solcher Straßenausbau im Zuge der großen Maßnahmen der Flurbereinigung die wirtschaftlichste Art und Weise, um die straßenmäßige Erschließung sicherzustellen.

 

Bürgermeister Tolsdorf berichtet, dass das Büro ipw aus Wallenhorst den Zuschlag für den Straßenausbau im Rahmen der Flurbereinigung erhalten hat. Baubeginn wird voraussichtlich Mai 2011 sein, so dass der Straßenbau nach den Sommerferien fertig gestellt sein wird.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (6 Ja-Stimmen):