Beschluss: ohne Empfehlung weitergegeben

Der TOP wird ohne Abgabe einer Beschlussempfehlung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an VA und Rat weitergeleitet.  


Der Vorsitzende erteilt Bürgermeister Brandt das Wort, seitens der Schulleitungen der Grundschule Berge und der Haupt- und Realschule Berge wurde aufgrund von Beschwerden in den Gesamtkonferenzen die Anregung ausgebracht, ob es möglich sei für die Straße „Am Sonnenberg“ also von der Ecke Bäckerei Büscher bis zur Haupt- und Realschule  ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 STVO) auszusprechen.

Als Grund hierfür wurde die aus Sicht der Schulen gefährliche Verkehrssituation während des Schulbeginns und des Schulendes genannt, weil Fahrzeuge im Bereich dieser Straße halten und Radfahrer und Fußgänger hierdurch behindert werden. Auch sei es für die Schultaxen nicht immer möglich, diesen Bereich gefahrlos zu passieren.

Die Schulleitungen wollen ihre Lehrer entsprechend dazu anhalten, dass diese ausschließlich die gekennzeichneten Parkflächen vor der Turnhalle und der HRS sowie den Parkplatz hinter der HRS nutzen sollen, so dass Eltern, die ihre Kinder mit dem Pkw bringen, die ehemalige Bushaltestelle an der Antener Str. und den Parkplatz vor der katholischen Kirche nutzen können.

 

Derzeit besteht Bereich der Straße „Am Sonnenberg“ ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 StVO), wonach ein Halten erlaubt ist, das 3 Minuten nicht überschreitet. Zur besseren Rechtssicherheit wünschen Schulleitung und Eltern hier die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes.

 

Es erfolgt eine Diskussion mit unterschiedlichen Standpunkten.