Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt einstimmig (7 Ja-Stimmen):

 

Für den Fall, dass durch das LGLN Osnabrück Fördermittel nach dem Förderprogramm für den ländlichen Wegebau ZILE für die Wegebaumaßnahme in Grafeld bewilligt werden und die Anlieger dem Ausbau zustimmen, soll der Ausbau in Grafeld, wie beantragt, durchgeführt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2011 bereitzustellen.


Vorsitzender Kamp erteilt Bürgermeister Brandt das Wort. Bürgermeister Brandt teilt mit, dass durch das LGLN Osnabrück (ehemals GLL) die Mittel nach dem Förderprogramm für den ländlichen Wegebau ZILE für die Förderperiode bis 2013 verwaltet werden. Die Förderkulisse sieht derzeit so aus, dass sofern eine Wegebaumaßnahme förderwürdig ist, 50 % der Nettokosten der Maßnahme, also ohne die anfallende Umsatzsteuer  aus EU-Mitteln getragen werden, was eine  Effektivförderung von rd. 42 % der Maßnahme bedeutet. Voraussetzung ist ferner, dass die Maßnahme entsprechend dem gültigen Ortsrecht (Straßenausbaubeitragssatzung)  abgerechnet und von den Anliegern Beiträge erhoben werden. Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Berge sieht in der am 17.12.2008 beschlossenen Fassung eine Kostenbeteiligung  der Anlieger in Höhe von 50 v.H. vor (§ 4 Abs. 2 Ziff.4 d.S.).

Mit dieser Förderkulisse wurden die Straßen Lindlage und die Zuwegung zum Hof Feldhaus in Grafeld im Jahr 2009 ausgebaut und entsprechend abgerechnet.

Eine Vorsprache beim LGLN ergab, dass viele Kommune ihre für 2010 beantragten Mittel zurückgegeben haben und diese Mittel für 2011 erneut mit zur Verteilung anstehen. Die Fördermittel 2011 werden nach einem Punktesystem vergeben, wobei Grundvoraussetzung der Neubaubedarf des Weges ist. Je mehr Fläche durch den Weg erschlossen wird, desto mehr Punkte erzielt er, wobei es für Wald Abzüge und für Grünland Zuschläge gibt. Ferner wirkt sich begünstigend aus, wenn sich am dem Weg landwirtschaftliche Betriebe und Wohnbebauung befinden.

Wegen der großen Anzahl der zu erwartenden Anträge ist jedoch eine größtmögliche zu erschließende Fläche unabdingbar.

 

Es wird daher der Vorschlag unterbreitet, für die Teilstücke der Straße „Im Bruch“ / Grafeld einen entsprechenden Förderantrag zu stellen, da diese die bestmöglichen Voraussetzungen erfüllen (erschlossene Fläche im Sinne des Beitragsrechtes unter Berücksichtigung von sog. Doppelerschließung von rd. 170 ha, keine Waldfläche, Wohn-, landwirtschaftliche und Sondernutzung).

Nach überschlägiger Kostenrechnung des Ingenieurbüro ibt, würden sich die Kosten auf rd. 299.000 € belaufen (großzügige Kostenschätzung, da für die Förderung nur der Antragswert berücksichtigt werden kann, nachträgliche Kostenerhöhungen gehen zu Lasten des Antragstellers).

Unter Berücksichtigung der Fördermittel in Höhe von 125.580 € würde sich der von den Anliegern und der Gemeinde zu tragende Anteil auf jeweils 86.710,- € belaufen.

 

Sofern eine entsprechende Antragsstellung befürwortet wird, sollte vergleichbar wie seinerzeit auf Lindlage verfahren werden. D.h., dass die Anlieger entsprechend ihres Beitrages ein Stimmrecht erhalten sollten und letztlich darüber entscheiden sollten, ob der Ausbau durchgeführt werden soll.

 

Herr Kock vom Ingenieurbüro ibt erläutert sodann den Umfang der geplanten Arbeiten. Die Straße im 1. Abschnitt von der Kreisstraße bis zur Gemeindegrenze soll in 3,0 m Breite in Bitu mit Unterbau und Seitenraum in einer Gesamtbreite von ca. 4,0 bis 4,30 m ausgebaut werden. Mit dem Einbau von Gittermatten im Unterbau wurden bisher gute Erfahrungen gemacht. Die Rahmendurchlässe sind mit Geländer zu versehen. Kosten insgesamt 156.000 €.

 

Der 2. Abschnitt von der Abzweigung bis zum Stall Mehmann soll ebenfalls in 3,0 m Breite und Seitenraum bis einschließlich 4,0 m Breite mit Gittermatten ausgebaut werden. Kosten insgesamt 142.415 €.

 

Beigeordneter Bertke wirft ein, dass dieser TOP sachlich in den Landschafts-, Umwelt- und Wegeausschuss gehört hätte. Die Gesamtlänge der bituminös befestigten Straßen beläuft sich lt. Bertke auf 32,050 km und die der Pflasterstraßen auf 7,95 km, diese Straßenflächen sind zwingend vom Bauhof der Gemeinde instand zu halten.   Außerdem vermisst er eine Diskussion über Gerechtigkeit der Straßenausbausatzung, Hinterlieger, die die Straße nutzen, zahlen nicht mehr als die Anlieger, die die Straße kaum nutzen. Beigeordneter Bertke bittet, auf jeden Fall die Anlieger zu befragen, wie sie zu der Ausbaumaßnahme stehen.

 

Bürgermeister Brandt führt aus, dass die Straßenausbaubeitragssatzung im Jahr 2008 von der 70/30 Regelung auf 50/50 zugunsten der Anlieger reduziert wurde.

 

Bürgermeister Brandt weist noch darauf hin, dass der TOP in der Sitzung des Landschafts-, Umwelt und Wegeausschusses am 16.03. und in der Sitzung des Rates am 30.03. zur Beratung ansteht.

 

Ratsherr Mehmann spricht sich für den Wegebau in Grafeld aus, bittet jedoch im Vorfeld um Berechnung der Kosten für jeden einzelnen Anlieger, um die auf der Anliegerversammlung hinreichend informieren zu können.

 

Stellv. Bürgermeister Wolting spricht sich bei Gewährung der ZILE – Mittel und der Zustimmung der Anlieger für die Wegebaumaßnahme in Grafeld aus.