Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Nach intensiver Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

1.      Für den Bereich südwestlich des Bahnhofsplatzes in Fürstenau ist der Bebauungsplan Nr.  60 „Am Bahnhofsplatz“ aufzustellen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 A BauGB.

2.      Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden zeitgleich durchgeführt.

3.      Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Spielplatz an die Ringstraße und damit in eine zentrale Lage im Baugebiet verlegt wird.

4.      Die beitragsrechtliche Situation der Grundstücke im Plangebiet zum Schwarzen Weg wird geprüft und weiter diskutiert.


Herr Dipl.-Ing. Gregor Schröder erläutert ausführlich den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplan „Am Bahnhofsplatz“. Er weist darauf hin, dass die Kosten des Investors bereits über den zu erzielenden Kaufpreisen liegen. Obschon eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Spielplatzes nicht mehr besteht, ist im Planentwurf ein Kinderspielplatz im östlichen Bereich vor dem Lärmschutzwall vorgesehen.

 

Herr Oldenhage teilt mit, dass es für die CDU-Fraktion nicht einsehbar ist, dass der Spielplatz an den äußersten Rand des Baugebietes verlegt wird, so dass einige Kinder einen weiten Weg haben werden. Er erwartet, dass der Spielplatz an die Ringstraße in die Mitte des Baugebietes verlegt wird. Zudem ist durch einen Vertrag sicher zu stellen, dass sich der Investor im Falle des Ausbaus des schwarzen Weges an den Ausbaukosten beteiligt. Es ist nicht einsehbar, dass die Grundstücke im Plangebiet im Zweifelsfall nicht zu Erschließungsbeiträgen für den Ausbau des  Schwarzen Weges herangezogen werden.

 

Auch Herr Knocks erwartet, dass der Spielplatz in eine zentrale Lage, möglichst sogar mit Zugang vom Schwarzen Weg, verlegt wird.