Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplan Nr. 61 "SO Freizeit- und Ferienpark" wird zugestimmt.

 

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchzuführen.


Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans wird durch Herrn Wagener eingehend erläutert.