Beschluss: Kenntnis genommen

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern der Grundstücke außerhalb des Flurbereinigungsgebietes über einen Grunderwerb zu  verhandeln. Außerdem soll die weitere Verfahrensweise mit der Gemeinde Eggermühlen und Herrn Lüesse vom Landesamt für Straßenbau abgestimmt werden.


Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass auf Anregung der CDU-Fraktion, Herrn Nyenhuis, die Radwegplanungen für den Radweg Bippen/Eggermühlen, die gemeinsam mit der Gemeinde Eggermühlen entwickelt und konzipiert wurden, vorgestellt werden sollen. Es handelt sich bei dem Radweg Bippen/Eggermühlen um einen Gemeinschaftsradweg, der anteilig von der Gemeinde Bippen und dem Land Niedersachsen gefördert werden kann. Im Verfahren ist der Gemeinschaftsradwegebau so konzipiert, dass die Gemeinde Bippen den Radweg baut, hierfür den Radwegebau die entsprechenden Zuschüsse in bis zu 50 %iger Höhe vom Land erhält und dass nach Abschluss der Baumaßnahme der Radweg an das Land Niedersachsen übertragen wird und somit das Land Niedersachsen als Straßenbauträger in die Unterhaltungspflicht kommt.

 

Herr Westerhaus erklärt, dass die Planungen des Gemeinschaftsradweges schon seit dem Jahr 2008 laufen. Die Maßnahmen der Flurbereinigungen Eggermühlen und Bippen-Restrup werden berücksichtigt und fließen in die Planungen ein. Er erläutert kurz die geplanten Trassenführung und geht dabei auf einige wichtige Punkte ein. Die Kosten für den Radweg sind noch nicht genau ermittelt worden, dürften sich jedoch auf ca. 133.000 € pro km belaufen. Da der erforderliche Grunderwerb im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens erfolgen soll, dürften sich die Kosten auf rd. 100.000 € pro km reduzieren. Das bedeutet einen Kostenanteil der Gemeinde von etwa 200.000 €.

Dazu erklärt Herr Imke, dass eine Förderung durch das Land mit 50 % erfolgt. Bürgermeister Tolsdorf ergänzt, dass dann auch das Eigentum an dem Radweg nebst Unterhaltung auf das Land übergeht.

Herr Imke erklärt weiter, dass der Radweg zunächst einmal in das Landesradwegeprogramm aufgenommen werden muss, die Grundstücksfragen zu klären sind und dann auch endabgestimmte Planungen vorliegen müssen, damit entsprechende Anträge an das Ladesamt für Straßenbau gerichtet werden können.

Bürgermeister Tolsdorf berichtet dazu, dass der Radweg momentan an Nr. 26 steht und für einen Baubeginn zunächst Bauerlaubnisverträge ausreichen. Mit dieser „Nr.“ kann ein Antrag auf Planfeststellungsverzicht oder auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gestellt werden, wobei nach Angaben von Herrn Westerhaus das Planfeststellungsverfahren –ähnlich dem Bebauungsplanverfahren- die sicherere Möglichkeit ist.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (6 Ja-Stimmen):