Die Verordnung über
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der
Samtgemeinde Fürstenau wird beschlossen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (29 Ja-Stimmen):
Die Verordnung über
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der
Samtgemeinde Fürstenau wird beschlossen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (29 Ja-Stimmen):