Der Rat
beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):
1. Die Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ wird zum 01. Januar 2011 auf die Samtgemeinde Fürstenau übertragen.
2. Die nach der Aufgabenübertragung entstehenden
Kosten für die „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ werden wie folgt
geregelt:
a) Die
Samtgemeindeumlage wird um 4. v. H. von 45 v.H. auf 49 v.H. erhöht.
b) Die durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen für gemeindliche Aufgaben werden der Samtgemeinde Fürstenau von den Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage von Stundennachweisen in voller Höhe erstattet.
Damit auftretende finanzielle Ungleichgewichte nicht entstehen, werden von der Samtgemeinde Fürstenau zusätzliche Kostenregelungen getroffen:
a) Der Gemeinde Berge werden für fünf Jahre jährlich 70.000,00 € bei der Erstattung von Bauhofleistungen in Abzug gebracht. Nach fünf Jahren ist über die Höhe des Vorwegabzuges erneut zu verhandeln.
b) Die Samtgemeinde Fürstenau wird in Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 01. August 2012 in Berge eine Krippengruppe einrichten.
c) Der Gemeinde Bippen wird der Schuldendienst für ein aufgenommenes Darlehen zum Bau des evgl. Kindergartens erstattet (Stand des Darlehens am 31.12.2010 = 83.103,59 €).
3. Kindergartenbeiträge/Krippengruppenbeiträge
a)
Für eine vierstündige Betreuung im Kindergarten
werden folgende monatliche Elternbeiträge erhoben:
ab 01.08.2011 85,00
€
ab 01.08.2012 90,00
€
ab 01.08.2013 95,00
€
b)
Bei einer vierstündigen Betreuung wird für einen
Krippenplatz ein zusätzlicher monatlicher Elternbeitrag von 20,00 € erhoben.
c)
Für Sonderöffnungszeiten werden je angefangene
halbe Stunden 10,00 € erhoben.
d)
Der Elternbeitrag für das zweite
zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 20,00 € ermäßigt.
e)
Der Elternbeitrag für das dritte und jedes
weitere zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 45,00 € ermäßigt.
4.
Aufgabenverbleib bei den Mitgliedsgemeinden
a) Einrichtung von anerkannten
Spielkreisen.
b) Übernahme der Beförderungskosten zu
den jeweiligen Kindergärten.
Bürgermeister Brandt trägt den Stand der Verhandlungen vor. Der Verwaltungsausschuss hat empfohlen in Ziffer 2 noch folgende Änderung aufzunehmen:
Die durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der
Stadt Fürstenau in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen für gemeindliche
Aufgaben werden von den Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage von Stundennachweisen
der Samtgemeinde Fürstenau in voller Höhe erstattet.
Stellv. Bürgermeister Apke teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Empfehlung mit
der vorgeschlagenen Änderung zustimmen wird. Er weist noch einmal darauf hin,
dass zwar eine Aufgabe abgegeben wird, damit gleichzeitig aber auch eine
Gestaltungsmöglichkeit entfällt. Stv. Bürgermeister Apke hofft, dass die
Samtgemeinde die Aufgabe in der bewährten Form weiterführen wird.
Beigeordneter Brechmann teilt mit, dass die SPD/UWG/Gruppe der Übertragung positiv gegenübersteht. Er bittet, das Mitspracherecht für die Kindergärten in Berge intensiv zu nutzen.
Beigeordneter Bertke führt noch aus, dass immer darum gekämpft wurde, Aufgaben in den Mitgliedsgemeinden zu behalten, jedoch diese Aufgabe mit der noch hinzukommenden Krippengruppe sehr komplex und noch dazu eine Pflichtaufgabe geworden ist, die sich von der Samtgemeinde mit 16.500 EW besser umsetzen lässt. Die Vertreter der Mitgliedsgemeinden im SG-Rat haben die Aufgabe die gemeindlichen Interessen weiterhin gut zu vertreten.
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