Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

1.  Die Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ wird zum 01. Januar 2011 auf die Samtgemeinde Fürstenau übertragen.

 

2.  Die nach der Aufgabenübertragung entstehenden Kosten für die „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ werden wie folgt geregelt:

a) Die Samtgemeindeumlage wird um 4. v. H. von 45 v.H. auf 49 v.H. erhöht.

b) Die durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen für gemeindliche Aufgaben werden der Samtgemeinde Fürstenau von den Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage von Stundennachweisen in voller Höhe erstattet.

 

Damit auftretende finanzielle Ungleichgewichte nicht entstehen, werden von der Samtgemeinde Fürstenau zusätzliche Kostenregelungen getroffen:

 

a) Der Gemeinde Berge werden für fünf Jahre jährlich 70.000,00 € bei der Erstattung von Bauhofleistungen in Abzug gebracht. Nach fünf Jahren ist über die Höhe des Vorwegabzuges erneut zu verhandeln.

 

b) Die Samtgemeinde Fürstenau wird in Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 01. August 2012 in Berge eine Krippengruppe einrichten.

 

c) Der Gemeinde Bippen wird der Schuldendienst für ein aufgenommenes Darlehen zum Bau des evgl. Kindergartens erstattet (Stand des Darlehens am 31.12.2010 = 83.103,59 €).

 

3. Kindergartenbeiträge/Krippengruppenbeiträge

 

a)    Für eine vierstündige Betreuung im Kindergarten werden folgende monatliche Elternbeiträge erhoben:

ab 01.08.2011                          85,00 €
ab 01.08.2012                          90,00 €
ab 01.08.2013                          95,00 €

b)    Bei einer vierstündigen Betreuung wird für einen Krippenplatz ein zusätzlicher monatlicher Elternbeitrag von 20,00 € erhoben.

c)    Für Sonderöffnungszeiten werden je angefangene halbe Stunden 10,00 € erhoben.

d)    Der Elternbeitrag für das zweite zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 20,00 € ermäßigt.

e)    Der Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 45,00 € ermäßigt.

4. Aufgabenverbleib bei den Mitgliedsgemeinden

a)  Einrichtung von anerkannten Spielkreisen.
b)  Übernahme der Beförderungskosten zu den jeweiligen Kindergärten.


Bürgermeister Brandt trägt den Stand der Verhandlungen vor. Der Verwaltungsausschuss hat empfohlen in Ziffer 2 noch folgende Änderung aufzunehmen:

 

Die durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen für gemeindliche Aufgaben werden von den Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage von Stundennachweisen der Samtgemeinde Fürstenau in voller Höhe erstattet.

Stellv. Bürgermeister Apke teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Empfehlung mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen wird. Er weist noch einmal darauf hin, dass zwar eine Aufgabe abgegeben wird, damit gleichzeitig aber auch eine Gestaltungsmöglichkeit entfällt. Stv. Bürgermeister Apke hofft, dass die Samtgemeinde die Aufgabe in der bewährten Form weiterführen wird.

 

Beigeordneter Brechmann teilt mit, dass die SPD/UWG/Gruppe der Übertragung positiv gegenübersteht. Er bittet, das Mitspracherecht für die Kindergärten in Berge intensiv zu nutzen.

 

Beigeordneter Bertke führt noch aus, dass immer darum gekämpft wurde, Aufgaben in den Mitgliedsgemeinden zu behalten, jedoch diese Aufgabe mit der noch hinzukommenden Krippengruppe sehr komplex und noch dazu eine Pflichtaufgabe geworden ist, die sich von der Samtgemeinde mit 16.500 EW besser umsetzen lässt. Die Vertreter der Mitgliedsgemeinden im SG-Rat haben die Aufgabe die gemeindlichen Interessen weiterhin gut zu vertreten.

 

 



 



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