Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

Die Gemeinde Berge schließt mit der RWE Rheinland Westfalen Netz AG den vorliegenden Stromkonzessionsvertrag mit der Option der Vertragsangleichung innerhalb der Samtgemeinde Fürstenau mit einer Vertragsdauer vom 1.1.2012 bis zum 31.12. 2031 ab.

 

 


Der mit der RWE Energie Aktiengesellschaft Essen ursprünglich im Jahr 1992   geschlossene Konzessionsvertrag endet zum 31.12.2011.

Gemäß § 46 EnWG ist das Auslaufen eines Konzessionsvertrages spätestens zwei Jahre vor Ablauf im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Die entsprechende Veröffentlichung erfolgte am 13.11.2009 im elektronischen Bundesanzeiger mit dem Hinweis, dass sich Interessenten bis zum 13.2.2010 bewerben können.

Lediglich die RWE Rheinland Westfalen Netz AG hat mit Schreiben vom 11.12.2009 eine Interessenbekundung abgegeben und im März 2010 das Angebot eines Strom-Konzessionsvertrages unterbreitet. Dieser Vertragsentwurf entspricht dem Muster des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt. Die RWE räumt den gesetzlich maximal zugelassenen Rabatt von 10 % für den kommunalen Eigenverbrauch ein.

Da die Konzessionsverträge mit den Mitgliedsgemeinden Fürstenau und Bippen erst zum 31.05.2014 enden, ist versucht worden, einen Konzessionsvertrag bis zu eben diesem Zeitpunkt abzuschließen. Die RWE ist hierzu jedoch nicht bereit, räumt der Gemeinde jedoch mit Schreiben vom 16.9.2010 ein Optionsrecht für den Fall ein, dass mit diesen Gemeinden andere vertragliche Regelungen getroffen werden. Die Gemeinde Berge kann innerhalb von 6 Monaten nach schriftlicher Unterrichtung verlangen, dass mit ihr unter Beibehaltung der Restlaufzeit eine entsprechende Vertragsanpassung erfolgt.

 

Beigeordneter Bertke hofft für die Gemeinden, dass die Konzessionsabgabe noch lange erhalten bleibt.

 

Beigeordneter Brechmann schlägt für die SPD/UWG/Gruppe die Annahme des Vertrages vor.