a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2007 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 9.635.175,71 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 2.376.727,37 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.011.903,08 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 15.062.240,40 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 2.376.727,37 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 17.438.967,77 €
- Soll-Fehlbetrag 5.427.064,69 €
b) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2008 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 11.147.307,96 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 2.798.016,42 €
Soll-Einnahmen insgesamt 13.945.324,38 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 15.753.432,46 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 2.798.016,42 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 137.119,97 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 18.551.448,88 €
- Soll-Fehlbetrag 4.606.124,50 €
c) Gemäß § 101 NGO wird dem Samtgemeindebürgermeister für die Jahresrechnungen 2007 und 2008 Entlastung erteilt.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (29 Ja-Stimmen):