a) Die II. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2010 mit dem ihr zugrunde liegenden II. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
1. im
Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge und Aufwendungen um je 529.200 €
von 11.407.400 €
auf 11.936.600 €
erhöht,
1.2 die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit je 0 €
nicht ändert,
1.3 das Jahresergebnis um 311.200 €
von 272.400 €
auf 583.600 €
erhöht,
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 529.200 €
von 10.887.800 €
auf 11.417.000 €
erhöht,
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 218.000 €
von 10.385.500 €
auf 10.603.500 €
erhöht,
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit um 109.400 €
von 1.317.800 €
auf 1.427.200 €
erhöht,
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 171.500 €
von 2.022.500 €
auf 2.194.000 €
erhöht,
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit um 62.100 €
von 704.700 €
auf 766.800 €
erhöht,
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 716.100 €
nicht ändert,
2.7 den Finanzierungsmittelbestand um 311.200 €
von -213.800 €
auf 97.400 €
erhöht,
Nachrichtlich:
- den Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts um 700.700 €
von 12.910.300 €
auf 13.611.000 €
erhöht,
- den Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts um 389.500 €
von 13.124.100 €
auf 13.513.600 €
erhöht,
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) um 62.100 €
von 704.700 €
auf 766.800 €
erhöht,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, nicht verändert,
in § 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 wird beschlossen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (29 Ja-Stimmen):