Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 29

1.   Die Samtgemeinde Fürstenau übernimmt zum 01. Januar 2011 die Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“.

 

2.   Die nach der Aufgabenübertragung entstehenden Kosten für die „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ werden wie folgt geregelt:

 

a)  Die Samtgemeindeumlage wird um 4 v. H. von 45 v. H. auf 49 v. H. erhöht.

 

b)  Die durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen für gemeindliche Aufgaben werden von den Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage von Stundenachweisen der Samtgemeinde Fürstenau in voller Höhe erstattet.

 

Damit auftretende finanzielle Ungleichgewichte nicht entstehen, werden von der Samtgemeinde Fürstenau zusätzliche Kostenregelungen getroffen:

 

a)  Der Gemeinde Berge werden für fünf Jahre jährlich 70.000,00 € bei der Erstattung von Bauhofleistungen in Abzug gebracht. Nach fünf Jahren ist über die Höhe des Vorwegabzuges erneut zu verhandeln.

 

b)  Die Samtgemeinde Fürstenau wird in Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 01. August 2012 in Berge eine Krippengruppe einrichten.

 

c)  Der Gemeinde Bippen wird der Schuldendienst für ein aufgenommenes Darlehen zum Bau des evgl. Kindergartens erstattet (Stand des Darlehens am 31.12.2010 = 83.103,59 €).

 

3.   Kindergartenbeiträge/Krippengruppenbeiträge

 

a)  Für eine vierstündige Betreuung im Kindergarten werden folgende

     monatliche Elternbeiträge erhoben:

 

     ab 01.08.2011                    85,00 €

     ab 01.08.2012                    90,00 €

     ab 01.08.2013                    95,00 €

 

b)  Bei einer vierstündigen Betreuung wird für einen Krippenplatz ein zusätzlicher monatlicher Elternbeitrag von 20,00 € erhoben.

 

c)  Für Sonderöffnungszeiten werden je angefangene halbe Stunde 10,00 € erhoben.

 

d)  Der Elternbeitrag für das zweite zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 20,00 € ermäßigt.

 

e)  Der Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 45,00 € ermäßigt.

 

4.   Aufgabenverbleib bei den Mitgliedsgemeinden

 

a) Einrichtung von anerkannten Spielkreisen.

b) Übernahme der Beförderungskosten zu den jeweiligen Kindergärten.

 

 


In einer kurzen Aussprache wird von beiden Gruppensprechern die gute Atmosphäre im extra dafür geschaffenen Gremium zum Ausdruck gebracht. Es haben lange und intensive Diskussionen stattgefunden. Ab dem 01.08.2011 wird es erstmalig einheitlich Elternbeiträge geben, wodurch die Ungleichbehandlung ausgeräumt wird.

Beide Gruppensprecher bringen ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass nunmehr dieser wichtige Schritt gegangen werden kann.

 

Samtgemeindebürgermeister Selter bedankt sich ebenfalls bei den Vertretern der Arbeitsgruppe in dieser Angelegenheit für die konstruktive Mitarbeit. Ferner teilt er mit, dass die Gemeinde Berge mit Schreiben vom 10.12.2010 um eine textliche Änderung des Absatzes in Ziffer 2. b) wie folgt bittet:

 

Die durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen für gemeindliche Aufgaben werden von den Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage von Stundennachweisen der Samtgemeinde Fürstenau in voller Höhe erstattet.

 

Hiergegen werden von den Mitgliedern des Samtgemeinderates keine Bedenken erhoben.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (29 Ja-Stimmen):