a) Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2010 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
1. im
Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge um 581.000 €
von 5.272.300 €
auf 5.853.300 €
erhöht,
1.2 und Aufwendungen um 319.400 €
von 6.023.700 €
auf 6.343.100 €
erhöht,
1.3 die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit je 0 €
nicht ändert,
1.4 das Jahresergebnis um 261.600 €
von -751.400 €
auf -489.800 €
vermindert,
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 581.000 €
von 4.673.400 €
auf 5.254.400 €
erhöht,
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 319.400 €
von 5.265.400 €
auf 5.584.800 €
erhöht,
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit um 43.000 €
von 2.028.800 €
auf 2.071.800 €
erhöht,
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 43.000 €
von 2.271.400 €
auf 2.314.400 €
erhöht,
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 242.600 €
nicht ändert,
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 259.900 €
nicht ändert,
2.7 den Finanzierungsmittelbestand um 261.600 €
von -851.900 €
auf -590.300 €
vermindert,
Nachrichtlich:
- den Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
um 624.000 €
von 6.944.800 €
auf 7.568.800 €
erhöht,
- den Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
um 362.400 €
von 7.796.700 €
auf 8.159.100 €
erhöht,
in § 2
die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung nicht ändert,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen,
gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag um 300.000 €
von 3.900.000 €
auf 4.200.000 €
erhöht,
in § 5
die Steuersätze (Hebesätze) nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 wird beschlossen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (18 Ja-Stimmen):