Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 18

Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Schwagstorf ist um die in der anliegenden Karte  gekennzeichneten Teilfläche von rd. 1.300 qm zu erweitern. Eine entsprechende Satzungsänderung ist durchzuführen. Evt. anfallende Planungskosten sind von den Antragstellern zu erstatten.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (18 Ja-Stimmen):