1. Die Aufgabe „Förderung der Kinder in
Tageseinrichtungen“ wird zum 01. Januar 2011 auf die Samtgemeinde Fürstenau
übertragen.
2. Die nach der Aufgabenübertragung entstehenden
Kosten für die „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ werden wie folgt
geregelt:
a) Die Samtgemeindeumlage wird um 4 v. H. von
45 v. H. auf 49 v. H. erhöht.
b) Die durch die Gemeinden Berge und Bippen
bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen werden von den
Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage von Nachweisen der Samtgemeinde Fürstenau
in voller Höhe erstattet.
Damit auftretende finanzielle Ungleichgewichte nicht entstehen, werden
von der Samtgemeinde Fürstenau zusätzliche Kostenregelungen getroffen:
a) Der Gemeinde Berge werden für fünf Jahre
jährlich 70.000,00 € bei der Erstattung von Bauhofleistungen in Abzug gebracht.
Nach fünf Jahren ist über die Höhe des Vorwegabzuges erneut zu verhandeln.
b) Die Samtgemeinde Fürstenau wird in
Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 01. August 2012 in Berge eine
Krippengruppe einrichten.
c) Der Gemeinde Bippen wird der Schuldendienst
für ein aufgenommenes Darlehen zum Bau des evgl. Kindergartens erstattet (Stand
des Darlehens am 31.12.2010 = 83.103,59 €).
3. Kindergartenbeiträge/Krippengruppenbeiträge
a) Für eine vierstündige Betreuung im
Kindergarten werden folgende monatliche Elternbeiträge erhoben:
ab 01.08.2011 85,00
€
ab 01.08.2012 90,00
€
ab 01.08.2013 95,00
€
b) Bei einer vierstündigen Betreuung wird für
einen Krippenplatz ein zusätzlicher monatlicher Elternbeitrag von 20,00 €
erhoben.
c) Für Sonderöffnungszeiten werden je
angefangene halbe Stunde 10,00 € erhoben.
d) Der Elternbeitrag für das zweite
zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 20,00 € ermäßigt.
e) Der Elternbeitrag für das dritte und jedes
weitere zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 45,00 € ermäßigt.
4. Aufgabenverbleib bei den Mitgliedsgemeinden
a) Einrichtung von anerkannten Spielkreisen.
b) Übernahme der Beförderungskosten zu den jeweiligen Kindergärten.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (18 Ja-Stimmen):