Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Die Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ wird zum 01.01.2011 auf die Samtgemeinde Fürstenau übertragen.

Die mit der Aufgabenübertragung entstehenden Kosten für die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen werden wie folgt geregelt:

a)    Die Samtgemeindeumlage wird um 4 von Hundert von 45 von Hundert auf 49 von Hundert erhöht.

b)    Die durch die Gemeinde Bippen in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen werden auf der Grundlage von Nachweisen der Samtgemeinde Fürstenau in voller Höhe erstattet.

c)    Der Gemeinde Bippen wird der Schuldendienst für ein aufgenommenes Darlehen zum Bau des Evangelischen Kindergartens erstattet (Darlehensstand am 31.12.2010: 83.103,59 €).

d)    Kindergartenbeiträge / Krippengruppenbeiträge:

* Für eine vierstündige Betreuung im Kindergarten werden folgende monatliche Entgelte erhoben:

- ab 01.08.2011:          85,00 €

- ab 01.08.2012:          90,00 €

- ab 01.08.2013:          95,00 €

* Für eine vierstündige Betreuung wird für einen Krippenplatz ein zusätzlicher monatlicher Beitrag von 20,00 € erhoben.

* Für die Sonderöffnungszeiten werden je halbe Stunde 10,00 € erhoben.

* Der Elternbeitrag für das zweite zahlungspflichtige Kind wird um 20,00 € gesenkt.

* Der Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere zahlungspflichtige Kind wird um  45,00 € ermäßigt.

       e) Aufgabenverbleib bei den Mitgliedsgemeinden:

           - Einrichtung von anerkannten Spielkreisen

           - Übernahme der Beförderungskosten zu den jeweiligen Kindergärten

 


Seitens der Samtgemeinde Fürstenau ist an die Mitgliedsgemeinde Bippen das zunächst inhaltlich nicht näher ausgeführte Angebot gerichtet worden, die Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ zu übernehmen. Zur inhaltlichen Ausgestaltung einer Übernahme ist bei der Samtgemeinde Fürstenau eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Die TeilnehmerInnen der Gemeinde Bippen sind die Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister. Die Übertragung der Aufgabe der Tagesbetreuung der Kinder in Tageseinrichtungen ist inhaltlich in zwei Themenblöcke zu differenzieren:

I.              die fachlich-inhaltlich-perspektivischen Gründe

II.            die finanziellen Auswirkungen

 

Zu I.

Der Landkreis Osnabrück als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist nach dem SGB VIII in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz rechtlich für die Tagesbetreuung für Kinder in Tageseinrichtungen zuständig. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde die Durchführung der Aufgabe der institutionellen Tagesbetreuung für Kinder auf die Städte und Gemeinden im Landkreis Osnabrück übertragen. Somit besteht derzeit auch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Bippen zur Durchführung dieser Aufgabe nach §§ 22 – 24 SGB VIII.

Seit längerer Zeit werden Gespräche zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den jeweiligen Mitgliedsgemeinden geführt, um Abstimmungsprocedere zu organisieren, wie und ob zukünftig die Aufgabe eher von der Samtgemeinde als von den Mitgliedsgemeinden durchgeführt werden kann. Vor dem Hintergrund der Komplexität der Tagesbetreuung für Kinder, der Verrechtlichung dieses Arbeitsfeldes und der Tatsache, dass die zu erbringenden Leistungen zunehmen, ist aus rein fachlicher Sicht eine geordnete Übergabe an die Samtgemeinde angezeigt. Die Samtgemeinde Fürstenau nimmt bereits heute die Durchführung der Aufgabe der Tagespflege nach § 23 SGB VIII wahr, so dass es sinnvoll ist, die Gesamtaufgabe sozusagen aus einer Hand organisatorisch abgestimmt und pädagogisch differenziert umzusetzen. Mit der Übertragung der Aufgabe bedarf es auch dringend der Harmonisierung der Beiträge, dies auch im Angleich an die Kostenbeteiligung für die Tagespflege, da dies aufgrund der derzeitigen Struktur völlig unterschiedlich ist. Die Samtgemeinde Fürstenau ist Schulträger und aus dieser Rolle heraus auch zuständig für die Grundschulen in den Mitgliedsgemeinden, neben den anderen Schulen. Besonders die Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten gewinnt an fachlicher, organisatorischer Bedeutung, hier sei nur beispielhaft das Brückenjahr des Landes Niedersachsen genannt, an dem der Bippener St.-Georgs-Kindergarten teilgenommen hat. Neben dieser Form von abgestimmter Kooperation wird in den Folgejahren auch für den Schulträger die Frage der Nachmittagsangebote an der Grundschule zu beantworten sein. Auch hier greifen ähnliche Rechtsvorgaben wie  für die Tagespflege oder die institutionelle Betreuung. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zum Sommer 2013 kommt auch die Rechtsverpflichtung hinzu, ausreichend Krippenangebote vorzuhalten. Insgesamt ist festzustellen, dass eine gesamtkommunale Zuständigkeit fachlich und organisatorisch für die Altersgruppe für die 0 – 10-jährigen vorliegt. Dies kann nur gebündelt durch die Samtgemeinde Fürstenau durchgeführt werden. Von daher sprechen sämtliche fachlichen Fragen dafür, auch aufgrund der steigenden Komplexität, diese Aufgaben an die Samtgemeinde zu übertragen.

 

Zu II.

In der gemeinsamen Arbeitsgruppe ist inhaltlich lange und differenziert über die finanziellen Auswirkungen der Übertragung der Aufgabe gesprochen worden. Die Defizite der Kindertagesstätten in den jeweiligen Mitgliedsgemeinden belaufen sich nach den beschlossenen Haushaltsplänen auf folgende Beträge:

- Stadt Fürstenau                    460.000 € (3 Kindergärten)

- Gemeinde Bippen                 180.000 € (3,5 Kindergartengruppen und anteilige Berücksichti-

                                                                  gung der Krippe)

- Gemeinde Berge                  123.000 € (2 Kindergärten)

Bei einer Übernahme durch die Samtgemeinde Fürstenau würden dieser Kosten in Höhe von 763.000 € entstehen, die so nicht alleine von der Samtgemeinde Fürstenau getragen werden können. Zur Kompensation wurde seitens der Samtgemeinde der sachgerechte Vorschlag unterbreitet, die Samtgemeindeumlage um 4 Punkte zu erhöhen. Unter Berücksichtigung der für die Erhebung maßgeblichen Steuerkraftzahlen der Haushaltsjahre 2006 – 2010 bedeutet die Erhebung für die Gemeinde Berge eine Mehrbelastung von 52.200 €, für die Gemeinde Bippen beträgt die Mehrbelastung 45.000 € und für die Stadt Fürstenau 144.000 €. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Bauhöfe insoweit spitz abzurechnen, in dem die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde die Kosten erstatten, die dadurch entstehen, dass die Samtgemeindebediensteten der Bauhöfe gemeindliche Aufgaben wahrnehmen. Die hierfür seitens der Samtgemeinde ermittelten Personal- und Sachkosten belaufen sich für die Gemeinde Berge auf 150.200 €, für die Gemeinde Bippen auf 153.000 € und für die Stadt Fürstenau auf 221.400 €. Unter Berücksichtigung dieser Berechnung ergibt sich bei einer Aufgabenübertragung für die Stadt Fürstenau eine Minderbelastung von 94.500 €, für die Gemeinde Bippen eine Mehrbelastung von 15.500 € und für die Gemeinde Berge eine Mehrbelastung von 79.400 €.

In der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe wurde zwar dem Grunde nach die Aufgabenübertragung befürwortet, seitens der Gemeinde Berge wurde deutlich gemacht, dass eine Aufgabenübertragung nicht mit einer finanziellen Mehrbelastung einhergehen darf und eine Kompensation zu erfolgen hat. Seitens der Gemeinde Bippen wurde darauf hingewiesen, dass noch ein Darlehen für den Kindergarten zu tilgen ist. Ferner sollte ermittelt werden, welche Investitionskosten von den Mitgliedsgemeinden in den vergangenen bzw. laufenden Haushaltsjahren getätigt worden sind. Vor diesem Hintergrund wurde im Ergebnis erarbeitet, dass der Gemeinde Berge für fünf Jahre jährlich 70.000 € bei der Erstattung von Bauhofleistungen in Abzug gebracht werden. Nach diesen fünf Jahren ist über die Höhe des Vorwegabzugs erneut zu verhandeln. Es ist des Weiteren verhandelt worden, dass der Schuldendienst für ein aufgenommenes Darlehen für den Evangelischen Kindergarten der Gemeinde Bippen erstattet wird (Darlehensstand 31.12.2010).

Grundlage dieser hier ausgearbeiteten Eckpunkte der Finanzierung war ein abgestimmtes System der Beiträge in der Samtgemeinde Fürstenau. In Fürstenau und in Berge wurden in der Vergangenheit die Beiträge auf der Basis einer Sozialstaffelung erhoben, mit dem Ergebnis, dass das durchschnittliche Beitragseinkommen je Kind bei ca. 97,00 € lag. In der Gemeinde Bippen wird derzeit ein Kindergartenbeitrag in Höhe von 80,00 € erhoben. Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Struktur und der damit verbundenen unterschiedlichen Kostendeckung der Kindergärten, wurde in der Arbeitsgruppe vereinbart, die Beitragsregelungen auf Samtgemeindeebene

a)    zukünftig einheitlich zu haben und

b)    die Festsetzung der Entgelte auf Festbeträge ohne Sozialstaffelung festzulegen.

Des Weiteren wurde vereinbart, aufgrund der großen Beitragsspreizung, die Beiträge zum 01.08.2011 auf 85,00 € und in den Folgejahren 2012 auf 90,00 € und 2013 auf 95,00 € festzulegen.

Insgesamt ist in sehr konstruktiven Gesprächen die im Beschlussvorschlag vorgeschlagene Gesamtlösung erarbeitet worden; sie ist zielführend, berücksichtigt die unterschiedlichen Ausgangssituationen der jeweiligen Mitgliedsgemeinden und führt neben den fachlichen Fragen auch finanziell zu einer Gleichbetrachtung.

 

Herr Nyenhuis erklärt, dass hier vorbildliche Verhandlungen geführt wurde. Es geht hier nicht um die Kindergartenpädagogik, daran wird sich nichts ändern. Der Kirchenkreis Bramsche plant Ähnliches mit seinen Kindergärten. Er weist weiter darauf hin, dass es eine Neuregelung zu den Bauhöfen geben wird und demnächst ganz „spitz“ abgerechnet wird.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):