Betreff
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008
Vorlage
FG 20/014/2007/2
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 20.11.2007 (SG/SFinRPA/03/2007) wurden neben den bereits vorgelegten Änderungen zum Haushaltsplan 2008 (Stand: 09.11.2007) die Änderungen aufgrund der Sitzungen des Schulausschusses am 13.11.2007 und des Samtgemeindeausschusses am 14.11.2007 vorgestellt, und zwar:

 

Insgesamt ist der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2008 vom Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig mit einem Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in Höhe von 397.500 € und einer Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt in Höhe von 78.900 € (Entschuldung = 383.300 €) dem Samtgemeindeausschuss empfohlen worden.

 

Zwischenzeitlich haben sich durch die Beratungen in der  Werksausschusssitzung  am 22.11.2007 weitere Änderungen ergeben, und zwar:

 

Von den kommunalen Spitzenverbänden wurden die vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich mitgeteilt. Danach vermindert sich der vorläufige Grundbetrag um 5,08 € von 693,00 € auf 687,92 €.

 

Außerdem sind die amtlichen Einwohnerzahlen per 30.06.2007 veröffentlicht worden. Nach dem Finanzausgleichsgesetz wurde die Einwohnerzahl für die Samtgemeinde Fürstenau mit 16.737 ermittelt. Das bedeutet ein Minus von 24 gegenüber der bisherigen Berechnung.

 

Eine aktuelle Aufstellung mit allen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2008 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2008, der

 

a)  im Verwaltungshaushalt

     die Einnahmen auf                                                                9.624.800 €

     die Ausgaben auf                                                                10.063.300 €

     Fehlbedarf                                                                                438.500 €

     festsetzt,

 

b)  im Vermögenshaushalt

     die Einnahmen auf                                                                1.473.900 €

     die Ausgaben auf                                                                  1.473.900 €

     festsetzt,

 

c)  den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 103.100 € festsetzt,

 

d)  den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.100.000 € festsetzt,

 

e)  den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 6.000.000 € festsetzt,

 

f)  den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2008 auf 45 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt haben zur Folge, dass der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) den Verwaltungshaushalt belastet und somit die Ausgaben bzw. den voraussichtlich zu erwartenden Sollfehlbedarf der Folgejahre erhöht.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II