Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2008
Vorlage
FG 10/023/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Da der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten und die Beschäftigten gemäß § 85 Abs. 2 NGO Teil des Haushaltsplanes ist, war es bisher üblich, zusammen mit den Haushaltsberatungen für das nächstfolgende Jahr auch den Stellenplanentwurf vorzulegen.

 

Die einzelnen Personalbereiche werden nachstehend wie folgt dargestellt:

 

1. Personalsituation Beamte

 

Im Teil A (Beamte) des Stellenplanes waren zuletzt bei Ziffer II. – Gehobener Dienst -, lfd. Nr. 4, 1,50 Planstellen ausgewiesen (1 Vollzeitstelle, 1 Teilzeitstelle mit 20 Std./Woche). Aufgrund des in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 15.03.2007 (SG/SGA/03/2007, Pkt N 10, S. 7) einstimmig gefassten Beschlusses wurde bei einer SG.-Oberinspektorin im Laufe des Jahres 2007 eine Erhöhung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 auf 30 Stunden vorgenommen. Daher ist für diese Stelle ein Stellenanteil von 0,75 im Stellenplan auszuweisen, wodurch ergibt sich bei der Gesamtzahl der Stellen im Teil A eine geringfügige Erhöhung um 0,25 (von 11,00 auf 11,25) ergibt.

 

Es besteht die Absicht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine SG.-Inspektorin zur SG.-Oberinspektorin zu befördern. Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften darf ein Amt nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare – also vorhandene – Planstelle verliehen werden. Daher wurde im Stellenplanentwurf  bei Ziffer II. – Gehobener Dienst -, lfd. Nr. 4, eine weitere Vollzeitstelle vorgesehen. Unter Berücksichtigung der vorstehend erwähnten Arbeitszeiterhöhung ergibt sich hier ein Wert von 2,75 Planstellen (bisher 1,50), während bei lfd. Nr. 5, SG-Inspektor, künftig ein Stellenanteil von 0,5 (bisher 1,5) ausgewiesen wird. Unter der Voraussetzung, dass die vorgeschlagene Stellenausweisung erfolgt, wird die Verwaltung dem Samtgemeindeausschuss den entsprechenden Beförderungsvorschlag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

 

2. Personalsituation Beschäftigte

 

Im Teil B: Beschäftigte (früher Angestellte und Arbeiter) ergeben sich gegenüber dem Vorjahr (Stellenplan 2007 und I. Nachtragsstellenplan 2007) bei der Zahl der Stellen keine Veränderungen.

 

Sofern sich unvorhersehbare Entwicklungen ergeben (z.B. Überprüfung von Arbeitsplatzbewertungen, Änderungen im Tarifrecht) können im Einzelfall ergänzende Beschlüsse notwendig werden.

 

3. Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit

 

Im Anhang „Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit“ ist der Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 05.09.2007 berücksichtigt worden, wonach die Samtgemeinde Fürstenau zum 01.08.2008 zwei Auszubildende für den Beruf der / des Verwaltungsfachangestellten einstellt.

 

 


(Heyer)    

(Ahrend)    

(Selter)

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2008 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Personalkosten für die Beamtinnen und Beamten, Beschäftigen sowie für die Auszubildenden sind im Haushaltsplanentwurf 2008 enthalten.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II