Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat
im September 2020 bei allen niedersächsischen Kommunen die Haushaltswerte für
die Jahre 2016 bis 2023, die Entwicklung des Vermögens und der Abschreibungen
auf Sachanlagen sowie die Entwicklung von Investitionsrückständen abgefragt.
Die Erhebung der Daten wurde im Rahmen einer
überörtlichen Prüfung gem. §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz
(NKPG) ausgeweitet, um Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände
aufzuzeigen. Zum Zweck der Vergleichbarkeit erfolgte eine Kategorisierung nach
Gemeindearten, Gemeindegrößen oder regionaler Zuordnung.
Eine Bewertung des Handelns einzelner
Kommunen bzw. der kommunalen Haushalte hat der Landesrechnungshof nicht
vorgenommen. Gleichwohl sollen die Ergebnisse der Prüfung – wie nach dem
Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetz vorgesehen – dem Rat bekanntgegeben
und öffentlich ausgelegt werden. Der umfangreiche Bericht ist dieser Vorlage
beigefügt.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Prüfungsmitteilung „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ des Niedersächsischen Landesrechnungshofes wird zur Kenntnis genommen.