Betreff
Überörtliche Prüfung - Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände
Vorlage
BIP/052/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat im September 2020 bei allen niedersächsischen Kommunen die Haushaltswerte für die Jahre 2016 bis 2023, die Entwicklung des Vermögens und der Abschreibungen auf Sachanlagen sowie die Entwicklung von Investitionsrückständen abgefragt.

 

Die Erhebung der Daten wurde im Rahmen einer überörtlichen Prüfung gem. §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) ausgeweitet, um Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände aufzuzeigen. Zum Zweck der Vergleichbarkeit erfolgte eine Kategorisierung nach Gemeindearten, Gemeindegrößen oder regionaler Zuordnung.

 

Eine Bewertung des Handelns einzelner Kommunen bzw. der kommunalen Haushalte hat der Landesrechnungshof nicht vorgenommen. Gleichwohl sollen die Ergebnisse der Prüfung – wie nach dem Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetz vorgesehen – dem Rat bekanntgegeben und öffentlich ausgelegt werden. Der umfangreiche Bericht ist dieser Vorlage beigefügt.

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Prüfungsmitteilung „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ des Niedersächsischen Landesrechnungshofes wird zur Kenntnis genommen.