Betreff
Erweiterung der Ev. Kindertagesstätte Bippen - Entwurfsplanung
Vorlage
FG 65/003/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß dem Beschluss des Samtgemeinderates vom 25.06.2020 (FB 4/009/2020) wurde die Erweiterung der Kita Bippen mit in das Investitionskonzept der Samtgemeinde Fürstenau aufgenommen. Im 1. Bauabschnitt ist die Erweiterung des Kita-Bereiches um einen Gruppenraum vorgesehen (BA 1) und im 3. Bauabschnitt ist die Erweiterung um eine Krippengruppe geplant (BA 3).

Zudem wurde der Beschluss gefasst, eine Planerausschreibung durchzuführen und einen Entwurf vorzulegen. Dieser Planungsauftrag wurde nach der Ausschreibung an das Büro Schröder, Merzen vergeben. Mittlerweile liegt ein mit dem Ev. Kirchenamt und der Kita-Leitung abgestimmter Entwurf inkl. Kostenschätzung vor (siehe Anlage).

Der Entwurf enthält neben den Umbauarbeiten im Bereich der Kita auch die später geplante Erweiterung um eine Krippengruppe, um die Platzkapazitäten auf dem Grundstück zu prüfen und ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erhalten.

Der Entwurf und die Kosten werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

 


K a m o t z k e

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der vorgelegten Entwurfsplanung für die Erweiterung der Kita (BA 1) und die Erweiterung der Krippe (BA 3) des Büros Schröder wird zugestimmt.

 

  1. Der Bauantrag für die Erweiterung der Kita (BA 1) und vorab für die Erweiterung der Krippe (BA 3) wird gestellt.

 

  1. Die Erweiterung der Kita (BA 1) wird nach Erhalt der Baugenehmigung umgesetzt. Die Erweiterung der Krippe (BA 3) wird gemäß Investitionskonzept zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:

           

            Im  Bereich der Kita (BA 1)                                    639.057,83 € brutto

 

            Im Bereich der Krippe (BA 3)                                414.576,47 € brutto

 

(Die Außenanlagen wurden jeweils zur Hälfte in den BA 1 und BA 3 gerechnet.)         

 

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitions-Nr.: I20-365-03

 Die erforderlichen Mittel für den BA 1 müssen im Haushalt 2021 (300.000 €) und 2022 (restliche Mittel mit VE) bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

 Die Gesamtkosten für den BA 1 von 639.057,83 € brutto beziehen sich auf die Jahre 2021 und 2022.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I