Mit Ratsbeschluss vom 03.07.2014 wurde die Richtlinie über die Zuschüsse zum Erwerb von Fahrerlaubnissen und zur Verlängerung von Fahrerlaubnissen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen (SG/SGR/02/2014, P Ö 10, S. 2).
Danach wird die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse C einschließlich der jeweils anfallenden Kosten für die erforderlichen ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen seitens der Samtgemeinde Fürstenau mit 90 %, maximal jedoch 1.250,00 € der Kosten bezuschusst, wobei jährlich maximal zwei Führerscheine bezuschusst werden können.
Die Kosten für den Erwerbs des Führerscheins haben sich seit 2014 von ca. 1.500 € auf ca. 2.000 € erhöht.
Mittlerweile befinden sich in fünf Ortsfeuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau Fahrzeuge, die nur mit einem Führerschein der Klasse C gefahren werden dürfen. Der Bedarf wird künftig weiter zunehmen. Das Gesamtgewicht der Feuerwehrfahrzeuge wird immer größer und liegt bei Neuanschaffungen in den meistern Fällen über 7,5 Tonnen. Die Kammeradinnen und Kameraden benötigen zum Führen dieser Fahrzeuge die Klasse C. Der sog. „Feuerwehrführerschein“ reicht dann nicht mehr aus.
Bei den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr ist die Bereitschaft nicht mehr gegeben diese Restsumme für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr bereit zu stellen, da der Führerschein für sonstige Zwecke nur selten genutzt werden kann.
Vom Samtgemeindekommando wurde angeregt, künftig die Gesamtkosten für bis zu vier Führerscheine der Klasse C, einschließlich der Kosten für ärztliche und augenärztliche Untersuchungen und Verwaltungsgebühren, zu übernehmen.
In dem Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans wird angemerkt, dass die Förderung des Ehrenamtes für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren sehr wichtig ist.
Die vollständige Übernahme der Kosten für den Erwerb von bis zur vier Führerscheinen der Klasse C ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund des steigenden Bedarfs erforderlich und gleichzeitig eine geeignete Maßnahme zur Förderung des Ehrenamtes innerhalb der Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau. Eine Änderung der o.g. Richtlinie ist hierzu notwendig.
F ö c k e |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der Richtlinie über die Zuschüsse zum Erwerb von Fahrerlaubnissen und zur Verlängerung von Fahrerlaubnissen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
I.
Gesamtkosten
der Maßnahme: ca. 5.500,00 € jährlich
Es
werden im Haushaltsplanentwurf 2020 entsprechende Mehrkosten eingeplant.
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: €
Betroffener Haushaltsbereich
III.
Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:
Der Betrag ist jährlich wiederkehrend
einzuplanen
M o o r m a n n
Fachdienst I