Betreff
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 32/008/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau zahlt Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Feuerwehrkameraden entsprechend der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau in der zur Zeit gültigen Fassung vom 23.10.2014.  

 

In der Ortsbrandmeisterarbeitstagung am 07.10.2019 wurde beschlossen, einen neuen Fachdienst für EDV einzurichten. Um den Ortsfeuerwehren einen ausfallsicheren EDV-Betrieb zu gewährleisten soll der EDV-Wart insbesondere mit der Betreuung der Hard- und Software der Ortsfeuerwehren, der Organisation von EDV-Schulungen sowie der Unterstützung der Kameradinnen und Kameraden bei Softwareproblemen  beauftragt werden. 

Herr Michael Krone, Fürstenau, wurde  in der Ortsbrandmeisterarbeitstagung am 07.10.2019 für die Dauer von sechs Jahren als EDV-Wart ins Samtgemeindekommando gewählt. Es wird vorgeschlagen, ihm eine Aufwandsentschädigung in Höhe der des Funkwarts, derzeit mtl 47,00 €,  zu gewähren.  

 

Die aktuelle Fassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau beinhaltet keine entsprechend Bestimmung und müsste daher um die Aufwandsentschädigung für die EDV-Wartin oder den EDV-Wart ergänzt werden.

 

 

Für die Teilnahme an den Lehrgängen nehmen die Feuerwehrkameradinnen und Kameraden bisher bei ihren Arbeitgebern entsprechende Urlaubstage oder Mehrstundenabbau in Anspruch und erhalten eine Aufwandsentschädigung nach § 10  der oben genannten Satzung. Die Höhe liegt derzeit zwischen 300 € und 26 €  und richtet sich danach, ob es sich um einen Führungslehrgang an der Nds. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle und Loy (Wochenlehrgang),  einem Lehrgang an der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück oder einen Grundlehrgang innerhalb der Samtgemeinde Fürstenau handelt.

 

Gemäß § 32 des Niedersächsisches Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) ist Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, die als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer oder zur Ausbildung  sind, für die Zeiten einer Freistellung das Arbeitsentgelt, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst bei regelmäßiger Arbeitsleistung erhalten hätten, von ihrem Arbeitgeber fortzuzahlen. Die Gemeinden haben privaten Arbeitgebern auf Antrag das fortgezahlte Arbeitsentgelt und die Arbeitgeberanteile der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur zur Arbeit zu erstatten.

 

Bisher wurde von den Kameradinnen und Kameraden, die während der Arbeitszeit an Lehrgängen teilgenommen haben, der Lohnfortzahlungsanspruch,  in Absprache mit dem Samtgemeindekommando,  aus Kostengründen nicht in Anspruch genommen. Es sollten hierdurch möglichst vielen die Möglichkeit der Teilnahme an diesen Lehrgängen ermöglicht werden.

 

Diese Regelung kann jedoch nach Rücksprache mit dem Samtgemeindekommando nicht weiter aufrecht erhalten bleiben. Es besteht bei den Kameradinnen und Kameraden teilweise nicht mehr die Bereitschaft, Urlaub oder Überstundenabbau für die Teilnahme an den Lehrgängen zu nehmen.

 

Bei den Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau besteht insbesondere im Bereich der Führungskräfte, aber auch bei Atemschutzträgern und Maschinisten Ausbildungsbedarf. Durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Lohnfortzahlung wird die Attraktivität der Teilnahme für einige Kameradinnen und Kameraden gefördert und die bestehende gesetzliche Reglung angewendet. 

 

 

 


F ö c k e

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau vom 14.03.2013 wird beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahmen: 5.500 €

 

Für die Aufwandsentschädigung des EDV-Warts entstehen jährliche Kosten von rd. 600,00 €. Die Mittel werden ab 2020 wie folgt zusätzlich eingeplant:

Kostenträger 126.10

Kostenstelle 204.10.01

Sachkonto 442100 „Aufwendungen f. ehrenamtliche u. sonstige Tätigkeiten“

 

Die zusätzlichen Kosten für Lohnfortzahlung während Lehrgangsbesuchen können nur geschätzt werden. Sie wurden ab Haushaltsjahr 2020 ebenfalls beim Kostenträger 126.10, Sachkonto 442100 „Aufwendungen f. ehrenamtliche u. sonstige Tätigkeiten“ mit einen Gesamtbetrag von zunächst 4.900 € eingeplant. Hiervon  entfällt 1.500 € auf die FF Fürstenau, jeweils 700 € für die FF Berge und Bippen und 500 € auf die weiteren Ortsfeuerwehren.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I