Gemäß § 2 Abs. 1 NBrandchSchG sind Samtgemeinden dazu verpflichtet,
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Hierzu ist die
Beschaffung und Vorhaltung von Einsatzfahrzeugen für die Feuerwehr notwendig.
Die Ausstattung der Feuerwehr mit Einsatzfahrzeugen muss grundsätzlich
der fortlaufenden Entwicklung in der Samtgemeinde angepasst werden. Daher gilt
es auch einer Überalterung der Fahrzeuge und deren Ausrüstung entgegenzuwirken.
Der Bedarf an Einsatzfahrzeugen der Ortsfeuerwehren ergibt sich aus den
in der Samtgemeinde festgestellten Gefährdungspotenzialen, den Aufgaben der
Freiwilligen Feuerwehr sowie der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren
(FwVO).
Im Zuge der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde durch das
Planungsbüro Forplan ein mit dem Gemeindebrandmeister, den Ortsbrandmeistern,
dem Abschnittsleiter Nord und dem Kreisbrandmeister abgestimmtes Gesamtkonzept
zur Fahrzeugbeschaffung erstellt.
Aus wirtschaftlichen Gründen müssen die
Fahrzeugbeschaffungen priorisiert auf mehrere Jahre aufgeteilt werden.
Dementsprechend ergibt sich der folgende Beschaffungsplan für die Laufzeit des
Planes:
Haushaltsmittel für die Fahrzeugbeschaffungen müssen in die
Finanzplanung der kommenden Jahre aufgenommen werden. Nach den bisherigen
Schätzungen können die Fahrzeugbeschaffungen im Finanzplanungszeitraum (bis
2023) mit den seit 2018 für Fahrzeugbeschaffungen angesparten Haushaltsmittel
und bei Fortsetzung der bisherigen jährlichen Ansparrate von 140.000 €
finanziert werden.
Wie obiger Aufstellung zu entnehmen ist, steht die Beschaffung des TLF
2000 Staffel für die Ortsfeuerwehr Berge an.
Eine genaue Kostenschätzung für die Fahrzeugbeschaffung ist aktuell
ohne weiteres nicht möglich, da die Kosten je nach Ausstattung deutlich
schwanken können. Ebenso kam es in den letzten Jahren zu deutlichen
Preissteigerungen.
Als Anhaltspunkt für die Fahrzeugbeschaffung des TLF 2000
(Schwankungen: +/- 50.000 €) wird 250.000 € angenommen.
Die Ausschreibung für dieses Fahrzeug ist europaweit vorzunehmen. Das
Vergaberecht (VOL) bei europaweiten Ausschreibungen ist äußerst kompliziert, so
dass mit der Ausschreibung, wie bei den vergangenen Fahrzeugbeschaffungen der
Feuerwehr, die kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL), ein
Tochterunternehmen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, beauftragt
werden sollte. Hierzu ist ein Vermittlungsvertrag zwischen der Samtgemeinde und
der KWL zu schließen.
F ö c k e |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
1)
Dem
Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Fürstenau wird
zugestimmt.
2)
Dem
Abschluss eines Vermittlungsvertrages zwischen der KWL mbH und der Samtgemeinde
Fürstenau zur Ausschreibung eines TFL 2000 Staffel wird zugestimmt.