Betreff
Konzept für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/012/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 2 Abs. 1 NBrandchSchG sind Samtgemeinden dazu verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Hierzu ist die Beschaffung und Vorhaltung von Einsatzfahrzeugen für die Feuerwehr notwendig.

Die Ausstattung der Feuerwehr mit Einsatzfahrzeugen muss grundsätzlich der fortlaufenden Entwicklung in der Samtgemeinde angepasst werden. Daher gilt es auch einer Überalterung der Fahrzeuge und deren Ausrüstung entgegenzuwirken.

Der Bedarf an Einsatzfahrzeugen der Ortsfeuerwehren ergibt sich aus den in der Samtgemeinde festgestellten Gefährdungspotenzialen, den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO).

Im Zuge der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde durch das Planungsbüro Forplan ein mit dem Gemeindebrandmeister, den Ortsbrandmeistern, dem Abschnittsleiter Nord und dem Kreisbrandmeister abgestimmtes Gesamtkonzept zur Fahrzeugbeschaffung erstellt. 

Aus wirtschaftlichen Gründen müssen die Fahrzeugbeschaffungen priorisiert auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. Dementsprechend ergibt sich der folgende Beschaffungsplan für die Laufzeit des Planes:

 

Haushaltsmittel für die Fahrzeugbeschaffungen müssen in die Finanzplanung der kommenden Jahre aufgenommen werden. Nach den bisherigen Schätzungen können die Fahrzeugbeschaffungen im Finanzplanungszeitraum (bis 2023) mit den seit 2018 für Fahrzeugbeschaffungen angesparten Haushaltsmittel und bei Fortsetzung der bisherigen jährlichen Ansparrate von 140.000 € finanziert werden.  

 

Wie obiger Aufstellung zu entnehmen ist, steht die Beschaffung des TLF 2000 Staffel für die Ortsfeuerwehr Berge an. 

 

Eine genaue Kostenschätzung für die Fahrzeugbeschaffung ist aktuell ohne weiteres nicht möglich, da die Kosten je nach Ausstattung deutlich schwanken können. Ebenso kam es in den letzten Jahren zu deutlichen Preissteigerungen.

Als Anhaltspunkt für die Fahrzeugbeschaffung des TLF 2000 (Schwankungen: +/- 50.000 €) wird 250.000 € angenommen.

 

Die Ausschreibung für dieses Fahrzeug ist europaweit vorzunehmen. Das Vergaberecht (VOL) bei europaweiten Ausschreibungen ist äußerst kompliziert, so dass mit der Ausschreibung, wie bei den vergangenen Fahrzeugbeschaffungen der Feuerwehr, die kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL), ein Tochterunternehmen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, beauftragt werden sollte. Hierzu ist ein Vermittlungsvertrag zwischen der Samtgemeinde und der KWL zu schließen.

 


F ö c k e

W a g e n e r 

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1)         Dem Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Fürstenau wird zugestimmt.

 

2)         Dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages zwischen der KWL mbH und der Samtgemeinde Fürstenau zur Ausschreibung eines TFL 2000 Staffel wird zugestimmt. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Nach den bisher ermittelten (geschätzten) Kosten für die Fahrzeuge im Finanzplanungszeitraum ist die Finanzierung durch den jährlichen Betrag von 140.000 € gesichert.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I