Vorlage
FB 1/042/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau ist Mitglied des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Nach § 4 Ziffer 2. der Verbandssatzung werden bei Tagungen der Mitgliederversammlung zwei Vertreter entsandt. Bei Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände werden mindestens zwei Vertreter entsandt. Zu den entsandten Vertretern müssen zumindest der Hauptverwaltungsbeamte (Samtgemeindebürgermeister) und ein Ratsmitglied gehören. Das Mitglied bestimmt den Stimmführer.

 

§ 51 Abs. 6 NGO enthält die Regelung, dass der Rat in den Fällen, in denen mehrere unbesoldete Stellen gleicher Art zu besetzen oder vorzuschlagen sind, die Absätze 2, 3 und 5 entsprechend anwendbar sind (Verfahren Hare-Niemeyer). Gemäß § 51 Abs. 10 NGO kann der Rat einstimmig ein von den Regelungen des Absatzes 6 abweichendes Verfahren beschließen.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass neben dem Samtgemeindebürgermeister als 2. Vertreterin oder Vertreter ein Mitglied der SPD/Grüne-Gruppe für die Gremien des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes benannt werden sollte.

 

Neben dieser satzungsmäßig vorgeschriebenen Vertretung ist für den Bereich des Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschusses eine Abnahmekom­mission freiwillig gebildet worden, die in der vergangenen Wahlperiode aus allen Mitgliedern dieses Ausschusses bestand.

 

 


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Benennung der Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Gremien des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes wird wie folgt festgestellt:

 

                               1.  Samtgemeindebürgermeister Peter Selter

                               2. 

 

Alle Mitglieder des Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschusses bilden die Abnahmekommission.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II