Betreff
Benennung der Stellvertreter (-innen) der/des Ratsvorsitzenden (§ 43 Abs. 2 NGO)
Vorlage
FB 1/037/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Gemäß § 43 Abs. 2 NGO beschließt der
Rat über die Vertretung der oder des Ratsvorsitzenden. Er ist in seiner durch
einfachen Beschluss (§ 47 Abs. 1 NGO) zu treffenden Entscheidung, wie er die
Vertretung im Einzelnen regelt, frei.
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich I |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat bestimmt zur/zum Ersten stellvertretenden
Ratsvorsitzenden
____________________________________.
Der Samtgemeinderat bestimmt zur/zum Zweiten stellvertretenden Ratsvorsitzenden
____________________________________.
Der Samtgemeinderat bestimmt zur/zum Dritten stellvertretenden Ratsvorsitzenden
____________________________________.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II