Betreff
Benennung der Stellvertreter (-innen) der/des Ratsvorsitzenden (§ 43 Abs. 2 NGO)
Vorlage
FB 1/037/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 43 Abs. 2 NGO beschließt der Rat über die Vertretung der oder des Ratsvor­sitzenden. Er ist in seiner durch einfachen Beschluss (§ 47 Abs. 1 NGO) zu treffenden Entscheidung, wie er die Vertretung im Einzelnen regelt, frei.

 


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeinderat bestimmt zur/zum Ersten stellvertretenden Ratsvor­sitzenden

____________________________________.

 

Der Samtgemeinderat bestimmt zur/zum Zweiten stellvertretenden Ratsvor­sitzenden

____________________________________.

 

Der Samtgemeinderat bestimmt zur/zum Dritten stellvertretenden Ratsvorsitzenden

 ____________________________________.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II