Betreff
Wahl der Stellvertreter(-innen) des Samtgemeindebürgermeisters (§ 61 Abs. 6 NGO)
Vorlage
FB 1/036/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach § 61 Abs. 6 NGO (Neuregelung) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertre­terinnen oder Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Samtgemeinde, bei der Einberufung des Rates und des Samtgemeindeausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung  vertreten.

 

Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung, wenn sie bestehen soll.  Anderenfalls erfolgt die Vertretung gleichberechtigt und erfordert eine generelle oder einzelfallbezogene Absprache der Vertreterinnen oder der Vertreter untereinander und mit dem Samtgemeindebürgermeister.

 

Die Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter des Samtgemeindebürger­meisters richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben des § 48 NGO, wobei ge­trennte Wahlvorgänge stattfinden.

 


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich I

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Grundsatz: Gemäß § 61 Abs. 6 NGO werden drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters gewählt.

 

                        2. Zu stellvertretenden Samtgemeindebürgermeisterinnen / Samtgemeinde­bürgermeistern werden

                                    _________________________________________________________

                                    _________________________________________________________

                                    _________________________________________________________

                                    gewählt.

 

                        3. Der Rat beschließt,

                            a) Frau/Herrn _______________________________________________

 

                                zur ersten Vertreterin/zum ersten Vertreter

 

                            b) Frau/Herrn _______________________________________________

 

                                zur zweiten Vertreterin/zum zweiten Vertreter

 

                            c) Frau/Herrn _______________________________________________

 

                                     zur dritten Vertreterin/zum dritten Vertreter

                                     des Samtgemeindebürgermeisters zu bestimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II