Der Samtgemeindeausschuss wird gem.
§ 71 Abs. 2 i. V. m. § 56 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der
Weise gebildet, dass in der ersten Sitzung des Rates die Ratsfrauen und
Ratsherren aus ihrer Mitte die festgelegten Sitze der Beigeordneten nach dem
Proportionalverfahren Hare-Niemeyer auf die Vorschläge der Gruppen und
Fraktionen verteilen. Eine Anrechnung
des Bürgermeisters findet nicht statt, da er keiner Fraktion oder Gruppe
angehört.
Bei dem Verfahren Hare-Niemeyer wird
zur Ermittlung der Zahl der auf eine Fraktion oder Gruppe entfallenden Ausschusssitze
die Zahl der Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe dividiert durch die
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen und Gruppen und das Ergebnis multipliziert
mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Ausschusssitze; jede Fraktion oder Gruppe
enthält so viele Sitze wie sich für sie ganze Zahlen (vor dem Komma) ergeben
und verbleibende Sitze werden nach den höchsten Zahlenbruchteilen (nach dem
Komma) verteilt. Wenn dabei eine Fraktion oder Gruppe mit absoluter Mehrheit im
Rat diese Mehrheit nicht auch im Ausschuss erhält, wird ihr vor Verteilung von
Sitzen nach Zahlenbruchteilen zunächst ein zusätzlicher Sitz zugeteilt
Die Verwaltung geht nach den ihr
vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur
Bildung von zwei Gruppen kommen wird:
a)
CDU/FDP-Gruppe = 16
Sitze
b)
SPD/Grüne-Gruppe
= 16 Sitze
Bei einer Beigeordnetenzahl von 6
und Bildung von zwei Gruppen ergeben sich für beide Gruppen jeweils 3
Mitglieder. Bei einer Erhöhung der Zahl der Beigeordneten um zwei entsprechend
der Beschlussvorlage zu Punkt Ö 12 ) ergeben sich für beide Gruppen jeweils 4
Mitglieder.
Die Berechnungsalternativen sind
anliegend beigefügt.
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich I |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau
bestimmt auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe und der SPD/Grüne-Gruppe folgende
Samtgemeinderatsmitglieder für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:
Beigeordnete der
CDU/FDP-Gruppe:
___________________________________
___________________________________
___________________________________
___________________________________
Beigeordnete der
SPD/Grüne-Gruppe
___________________________________
___________________________________
___________________________________
___________________________________
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II