Betreff
Bildung des Samtgemeindeausschusses (§ 56 Abs. 3 NGO)
Vorlage
FB 1/034/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeindeausschuss wird gem. § 71 Abs. 2 i. V. m. § 56 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Weise gebildet, dass in der ersten Sitzung des Rates die Ratsfrauen und Ratsherren aus ihrer Mitte die festgelegten Sitze der Beigeordneten nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer auf die Vorschläge der Gruppen und Fraktionen verteilen.  Eine Anrechnung des Bürgermeisters findet nicht statt, da er keiner Fraktion oder Gruppe angehört.

 

Bei dem Verfahren Hare-Niemeyer wird zur Ermittlung der Zahl der auf eine Fraktion oder Gruppe entfallenden Ausschusssitze die Zahl der Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe dividiert durch die Zahl der Mitglieder aller Fraktionen und Gruppen und das Ergebnis multipliziert mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Ausschusssitze; jede Fraktion oder Gruppe enthält so viele Sitze wie sich für sie ganze Zahlen (vor dem Komma) ergeben und verbleibende Sitze werden nach den höchsten Zahlenbruchteilen (nach dem Komma) verteilt. Wenn dabei eine Fraktion oder Gruppe mit absoluter Mehrheit im Rat diese Mehrheit nicht auch im Ausschuss erhält, wird ihr vor Verteilung von Sitzen nach Zahlenbruchteilen zunächst ein zusätzlicher Sitz zugeteilt

 

Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:

 

a)      CDU/FDP-Gruppe             =                      16 Sitze

b)      SPD/Grüne-Gruppe                      =                      16 Sitze

 

Bei einer Beigeordnetenzahl von 6 und Bildung von zwei Gruppen ergeben sich für beide Gruppen jeweils 3 Mitglieder. Bei einer Erhöhung der Zahl der Beigeordneten um zwei entsprechend der Beschlussvorlage zu Punkt Ö 12 ) ergeben sich für beide Gruppen jeweils 4 Mitglieder.

 

Die Berechnungsalternativen sind anliegend beigefügt.

 

 


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich I

 

Samtgemeindebürgermeister

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau bestimmt auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe und der SPD/Grüne-Gruppe folgende Samtgemeinderatsmitglieder für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:

 

                        Beigeordnete der CDU/FDP-Gruppe:

 

                        ___________________________________

 

                        ___________________________________

                       

                        ___________________________________

 

                        ___________________________________

 

 

                        Beigeordnete der SPD/Grüne-Gruppe

 

                        ___________________________________

 

                        ___________________________________

 

                        ___________________________________

 

                        ___________________________________

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II