Betreff
Feststellung der Fraktionen bzw. Gruppen und Anzahl ihrer Mitglieder (§ 39 b NGO)
Vorlage
FB 1/032/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 39 b Abs. 1 NGO können sich mindestens zwei Ratsfrauen oder Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Die Feststel­lung der Stärke der jeweiligen Fraktionen oder Gruppen ist wichtig für die Zu­sammensetzung des Samtgemeindeausschusses sowie der Fachausschüsse. Ferner richtet sich die Verteilung der Ausschussvorsitze nach der Stärke einer Fraktion oder Gruppe.

 

Mitglieder einer Fraktion oder Gruppe können nur Ratsfrauen und Ratsherren sein. Als kommunaler Beamter kann der Bürgermeister aus Rechtsgründen nicht Mitglied einer Fraktion oder Gruppe sein.

 

Die Parteien haben bei der Wahl am 10. September 2006 folgende Sitze im Samtgemeinderat errungen:

 

                        CDU    15 Sitze

                        SPD     15 Sitze

                        Grüne    1 Sitz

                        FDP       1 Sitz

 

Gemäß § 19 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau hat jede Fraktion und jede Gruppe eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine/einen oder mehrere stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Die Bildung einer Fraktion oder Gruppe ist zur ersten (konstituierenden) Sitzung des Rates von der/dem Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe dem Samtgemeindebürgermeister/der Samtgemeindebürgermeisterin schriftlich anzuzeigen, der/die die Sitzungsleiterin/den Sitzungsleiter unterrichtet. Dabei sind neben der Bezeichnung der Fraktion oder Gruppe die Namen der/des Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe, ihrer/seiner Stellvertreterin/Stellvertreter und aller der Fraktion oder Gruppe angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren anzugeben.

 

Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:

 

                        a) CDU/FDP-Gruppe              =                      16 Sitze

                        b) SPD/Grüne-Gruppe            =                      16 Sitze

 

 

 

 

 

Der Ratsvorsitzende stellt folgende Fraktions- bzw. Gruppenbildung fest:

 

Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)

 

_________________________                      ______Mitglieder

 

Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)

 

_________________________                      ______ Mitglieder

 

                       

 

Als Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzende werden von den Fraktionen bzw. Gruppen benannt:

 

Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)

 

_________________________                      Vorsitzende(r)________________

 

                                                                                    Vertreter(in)     ________________

 

 

Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)

 

_________________________                      Vorsitzende(r)________________

 

                                                                                    Vertreter(in)     ________________


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II