Gemäß § 39 b Abs. 1 NGO können sich
mindestens zwei Ratsfrauen oder Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe
zusammenschließen. Die Feststellung der Stärke der jeweiligen Fraktionen oder
Gruppen ist wichtig für die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses sowie
der Fachausschüsse. Ferner richtet sich die Verteilung der Ausschussvorsitze
nach der Stärke einer Fraktion oder Gruppe.
Mitglieder einer Fraktion oder
Gruppe können nur Ratsfrauen und Ratsherren sein. Als kommunaler Beamter kann
der Bürgermeister aus Rechtsgründen nicht Mitglied einer Fraktion oder Gruppe
sein.
Die Parteien haben bei der Wahl am
10. September 2006 folgende Sitze im Samtgemeinderat errungen:
CDU 15 Sitze
SPD 15 Sitze
Grüne 1 Sitz
FDP 1
Sitz
Gemäß § 19 Abs. 5 der
Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau hat
jede Fraktion und jede Gruppe eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und
eine/einen oder mehrere stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Die Bildung einer
Fraktion oder Gruppe ist zur ersten (konstituierenden) Sitzung des Rates von
der/dem Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe dem Samtgemeindebürgermeister/der
Samtgemeindebürgermeisterin schriftlich anzuzeigen, der/die die
Sitzungsleiterin/den Sitzungsleiter unterrichtet. Dabei sind neben der
Bezeichnung der Fraktion oder Gruppe die Namen der/des Vorsitzenden der
Fraktion oder Gruppe, ihrer/seiner Stellvertreterin/Stellvertreter und aller
der Fraktion oder Gruppe angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren anzugeben.
Die Verwaltung geht nach den ihr
vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur
Bildung von zwei Gruppen kommen wird:
a) CDU/FDP-Gruppe = 16
Sitze
b) SPD/Grüne-Gruppe = 16
Sitze
Der Ratsvorsitzende stellt folgende
Fraktions- bzw. Gruppenbildung fest:
Fraktion/Gruppe
(Bezeichnung)
_________________________ ______Mitglieder
Fraktion/Gruppe
(Bezeichnung)
_________________________ ______ Mitglieder
Als
Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzende werden von den Fraktionen bzw. Gruppen
benannt:
Fraktion/Gruppe
(Bezeichnung)
_________________________ Vorsitzende(r)________________
Vertreter(in) ________________
Fraktion/Gruppe
(Bezeichnung)
_________________________ Vorsitzende(r)________________
Vertreter(in) ________________
(Heyer) |
|
(Selter) |
Fachbereich I |
|
Samtgemeindebürgermeister |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II