Betreff
Samtgemeindewahl des Rates der Samtgemeinde Fürstenau und die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Fürstenau am 10. September 2006
Vorlage
FG 32/006/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeindewahlausschuss der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 12.09.2006 das endgültige Wahlergebnis der Samtgemeindewahl des Rates der Samtgemeinde Fürstenau und die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Fürstenau festgestellt.

 

Das endgültige Wahlergebnis wurde am 15.09.2006 öffentlich bekannt gemacht.

 

Wahleinsprüche gegen die Wahlergebnisse wurden innerhalb der Einspruchsfrist (§ 46 Abs. 3 NKWG) nicht erhoben.

 

Die Wahlen sind somit gültig.

 

Anders als nach bisherigem Recht beschließt der Rat nicht mehr allgemein über die Gültigkeit der Wahl. Ein solcher Beschluss wäre gemäß § 47 Abs. 1 NKWG nur im Falle eines Wahleinspruches erforderlich.


(Stünkel)

(Kormann)

(Kamlage)

Fachbereich

Fachdienst

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

- keiner -   Der Rat nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine -

 

 

(Weymann)

Fachdienst II