Der Samtgemeindewahlausschuss der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 12.09.2006 das endgültige Wahlergebnis der Samtgemeindewahl des Rates der Samtgemeinde Fürstenau und die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Fürstenau festgestellt.
Das endgültige Wahlergebnis wurde am 15.09.2006 öffentlich bekannt gemacht.
Wahleinsprüche gegen die Wahlergebnisse wurden innerhalb der Einspruchsfrist (§ 46 Abs. 3 NKWG) nicht erhoben.
Die Wahlen sind somit gültig.
Anders als nach bisherigem Recht
beschließt der Rat nicht mehr allgemein über die Gültigkeit der Wahl. Ein
solcher Beschluss wäre gemäß § 47 Abs. 1 NKWG nur im Falle eines
Wahleinspruches erforderlich.
(Stünkel) |
(Kormann) |
(Kamlage) |
Fachbereich |
Fachdienst |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- keiner - Der Rat nimmt den dargestellten Sachverhalt
zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
- keine -
(Weymann)
Fachdienst II