Betreff
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Obdachlosenunterkünfte in der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/039/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau stellt in den Gebäuden Am Klattenpohl 2 und 4 in der Ortschaft Höne insgesamt zwölf Wohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung.

Diese Unterkünfte dienen Bürgerinnen und Bürgern, die unfreiwillig obdachlos geworden sind.

Die unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Gefährdung für Leib und Leben dar. Diese kann nicht nur gesundheitliche Gefährdungen mit sich ziehen, sondern ist zudem mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren. Die unfreiwillige Obdachlosigkeit bedroht somit hochrangige Grundrechte.

 

Mit dem Betrieb der Obdachlosenunterkünfte in der Ortschaft Höne vermeidet die Samtgemeinde Fürstenau die Obdachlosigkeit von Menschen und schützt somit auch deren Grundrechte.

 

Durch den Betrieb der Obdachlosenunterkünfte fallen jedoch jährliche Kosten an, z.B. Strom und Heizkosten, sowie Abschreibungen und sonstige Unterhaltungskosten.

Gemäß § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) ist die Samtgemeinde berechtigt Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen zu verlangen.

Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 NKAG sollen die Gebühren die anfallenden Kosten decken.

Da bislang keine genaue Kostenanalyse erfolgt ist, konnte eine Deckung der Kosten durch die festgesetzten Gebühren nicht gewährleistet werden.

 

Nach einer Analyse der angefallen Kosten konnte der Quadratmeterpreis ermittelt werden.

 

Die Samtgemeinde hat die Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften zu erheben. Zur Erhebung der Gebühren für die Obdachlosenunterkünfte ist eine Satzung notwendig. Gleichzeitig kann durch die Satzung die Ordnung und rechtliche Ausgestaltung der Unterkünfte geregelt werden. Unter anderem wird festgelegt, dass keine Haustiere in den Obdachlosenunterkünften gehalten werden dürfen. Auch wird beschlossen, dass eine Nutzung der Unterbringung nur zu Wohnzwecken gestattet ist. Zudem werden Haftung und Haftungsausschlüsse festgelegt.

 

In der Sitzung kann ergänzend vorgetragen werden.


(Bojer)

(Klausing)

(Trütken)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Obdachlosenunterkünfte in der Samtgemeinde Fürstenau wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die bislang festgesetzten Gebühren für die Nutzung haben die Kosten für die Bereitstellung der Unterkunft nicht gedeckt, sodass nach Anpassung der Gebühren mit Mehreinnahmen zu rechnen ist.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I