Betreff
Situation von Flüchtlingen in der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/037/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeinde Fürstenau werden durch den Landkreis Osnabrück Asylbewerber zur Unterbringung zugewiesen.

Die Zahlen der zugewiesenen Asylbewerber steigen stetig an.

 

18.12.2012 – 4 Personen

31.10.2013 – 4 Personen

07.07.2014 – 7 Personen

Januar 2015 – voraussichtlich 10-14 Personen

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seine Prognose über die Zahl der zu erwartenden Asylantragsstellerinnen und Asylantragssteller in den Jahren 2014 und 2015 an die aktuellsten Entwicklungen angepasst. Das BAMF rechnet insbesondere für diese Monate mit einer Anzahl von monatlich 25.000 Asylantragstellerinnen und Antragssteller für die Bundesrepublik. Dabei geht das Bundesamt für das gesamte Jahr 2015 von einem Zugang von 200.000 Asylerstanträgen und 30.000 Asylfolgeanträgen aus. Für Niedersachsen ist lt. Mitteilung des Niedersächsischen Innenministeriums mit 18.800 Asylerstanträgen und etwa 2.800 Asylfolgeanträgen zu rechnen.

 

In der Samtgemeinde Fürstenau befinden sich derzeit bereits insgesamt 6 Asylfolgeantragssteller, die nicht in die aktuellen Zuweisungsquoten einberechnet werden und 17 Asylerstantragssteller.

 

Zudem ist zu beachten, dass der Samtgemeinde Fürstenau derzeit vier weitere Personen zugewiesen wurden, die allerdings aus der Niedersächsischen Landesaufnahmebehörde geflüchtet sind. Sollten diese Personen erneut in der Bundesrepublik auftauchen ist die Zuständigkeit der Samtgemeinde Fürstenau weiterhin gegeben und Wohnraum ist zur Verfügung zu stellen.

 

Die Samtgemeinde Fürstenau betreibt eine dezentrale Unterbringungspolitik in angemieteten Wohnungen im Gebiet der Samtgemeinde. Derzeit konzertiert sich aufgrund des vorhandenen Wohnraums die Unterbringung allerdings nur auf die Stadt Fürstenau. Die Adressen der einzelnen Wohnung werden aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben.  Derzeit sind 5 Wohnungen angemietet.

Die Wohnungen werden durch die Samtgemeinde  angemietet und auch bei einer Abwesenheit (z. B. Rückkehr in das Heimatland, Abschiebung, freiwillige Ausreise, etc.) aufgrund der Mietverträge durch die Samtgemeinde bezahlt.

 

Die Kostenerstattung erfolgt durch den Landkreis Osnabrück, solange in den Wohnungen Asylbewerber untergebracht sind. Bei Leerständen ist die Samtgemeinde Fürstenau der Kostenträger.

 

Auch in den kommenden Monaten/Jahren ist aufgrund der aktuellen Situation weltweit mit einem erhöhten Aufkommen an Asylbewerbern zu rechnen. Um genügend Wohnraum zur Verfügung zu stellen ist die Samtgemeinde Fürstenau auch immer auf Vermieter angewiesen, die Wohnraum für diesen Zweck zur Verfügung stellen.

 

Derzeit lassen sich die Wohnraumanforderungen noch realisieren. Dies wird allerdings in absehbarer Zeit immer schwieriger. Solange auf dem freien Wohnungsmarkt noch Wohnungen und Häuser zur Anmietung zur Verfügung stehen, wird seitens der Verwaltung versucht die Asylbewerber dort unterzubringen. Ist mit weiteren Zuweisungen in entsprechender Höhe zu rechnen müsste ggf. auch auf die Möglichkeit zurückgegriffen werden Wohncontainer aufzustellen.

 


(Bojer)

(Klausing)

(Trütken)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

Vorerst keine.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I