Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 (SG/SGA/02/2013, P. 9.2) den Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2013 unter Berücksichtigung der vorgestellten Änderungen zur abschließenden Beratung an den Samtgemeinderat verwiesen.
Durch diese Änderungen ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Überschuss in Höhe von 2.606.600 €. Davon 2.600 € ordentlich und 2.604.000 € außerordentlich. Im Finanzhaushalt mussten Kredite in Höhe von 627.100 € veranschlagt werden (Entschuldung = 60.100 €). Der Finanzmittelbestand wird mit einem Betrag in Höhe von 2.236.600 € ausgewiesen.
Der Haushaltsplanentwurf 2013 mit allen Änderungen ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
(Richter) |
(Ahrend) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2013 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 13.952.000 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 13.952.000 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 5.000.000 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 2.396.000 €
1.5 Jahresergebnis 2.606.600 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.261.800 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 15.338.000 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 77.800 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 704.900 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 627.100 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 687.200 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand 2.236.600 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 18.966.700 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 16.730.100 €
in
§ 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 627.100 € festsetzt,
in
§ 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 400.200 € festsetzt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 4.700.000 € festsetzt,
in
§ 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2013 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2012 – 2016 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit dem Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.606.600 € kann ein Teil der Altfehlbeträge (3.784.596 € zum 31.12.2011) abgebaut werden.
(Ahrend)
Fachdienst I