Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013 sowie Investitionsprogramm 2012 bis 2016
Vorlage
FG 20/002/2013/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 (SG/SGA/02/2013, P. 9.2) den Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2013 unter Berücksichtigung der vorgestellten Änderungen zur abschließenden Beratung an den Samtgemeinderat verwiesen.

 

Durch diese Änderungen ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Überschuss in Höhe von 2.606.600 €. Davon 2.600 € ordentlich und 2.604.000 € außerordentlich. Im Finanzhaushalt mussten Kredite in Höhe von 627.100 € veranschlagt werden (Entschuldung = 60.100 €). Der Finanzmittelbestand wird mit einem Betrag in Höhe von 2.236.600 € ausgewiesen.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2013 mit allen Änderungen ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.  


(Richter)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2013 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                          13.952.000 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                              13.952.000 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                   5.000.000 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                      2.396.000 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                2.606.600 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             18.261.800 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf            15.338.000 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                       77.800 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    704.900 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 627.100 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                687.200 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                             2.236.600 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    18.966.700 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   16.730.100 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 627.100 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 400.200 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 4.700.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2013 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2012 – 2016 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit dem Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.606.600 € kann ein Teil der Altfehlbeträge (3.784.596 € zum 31.12.2011) abgebaut werden.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I